Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren
1984 fanden harte Verhandlungen über den Beitritt Spaniens zur Europäischen Gemeinschaft statt. Hier auf den Inseln richtete sich das besondere Interesse auf die Frage, welchen Status die Kanarische Region innerhalb der Gemeinschaft einnehmen werde. Die Verhandlungskommission der Madrider Regierung hatte der EG-Kommission den Antrag vorgelegt, den Sonderstatus, den der Archipel zu diesem Zeitpunkt genoss, auch weiterhin zu gewähren. Kanarische Politiker warteten gespannt auf die Entscheidung aus Brüssel.
In unserer Ausgabe vom 2. November 1984 berichteten wir darüber, dass die Kanarischen Inseln nach Spaniens Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft weitgehend ihren Sonderstatus behalten werden. Auf der anderen Seite erhoffte man sich die völlige Einbeziehung in die EG mit den gleichen Rechten wie das spanische Festland ein-schließlich des freien Niederlassungsrechts.
Die Mehrwertsteuer soll nicht eingeführt werden
Die Inseln sollen auch in der EG ihren Sonderstatus behalten
Mit größter Wahrscheinlichkeit wird die EG dem spanischen Antrag stattgeben, nach dem der Sonderstatus der Kanarischen Inseln beibehalten wird. Das bedeutet: Die Mehrwertsteuer wird auf den Inseln nicht eingeführt werden, der Freihafenstatus wird beibehalten, und die Inseln werden aus der Agrar- und Fischereipolitik der EG ausgeklammert. Ansonsten sollen die Kanarischen Inseln jedoch voll in die EG einbezogen werden, was unter anderem bedeutet, dass das freie Niederlassungsrecht auch auf dem Archipel anwendbar wird, sobald es für das spanische Festland gilt.
Hiesige Politiker äußern sich sehr vorsichtig, dennoch optimistisch, nachdem die EG-Kommission diesen Antrag positiv beurteilt hat. Noch steht jedoch die endgültige Verabschiedung durch den EG-Ministerrat aus, der sich vermutlich am 12. oder 13. November mit der kanarischen Frage befasst.
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