Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren
Streiks sind ein probates Mittel, um Lohnerhöhungen und Tarifverbesserungen durchzusetzen. Und wenn die Streiks an „markanten“ Daten wie zum Ferienbeginn oder zu Ostern und Weihnachten stattfinden, ist das besonders erfolgversprechend. Das wissen die Piloten, die Fluglotsen und natürlich auch die Hotelangestellten. In den Achtzigern war das nicht anders als heutzutage. Und so hatten die Angestellten des Hotel- und Gaststättengewerbes der Kanaren ausgerechnet ab dem 24. Dezember 1987 einen Streik angemeldet, ein Datum also, an dem es die Unternehmen besonders schmerzt. Um den Ausgang dieser Streikdrohung vorwegzunehmen: Nach fieberhaften Verhandlungen zwischen dem Hotelverband Ashotel und der Gewerkschaft UGT wurde der Streik am 22.12.87, also ganz kurzfristig, abgesagt.
In unserer Ausgabe vom 8. Januar 1988 berichteten wir darüber, wie die Gewerkschaft UGT und der Verband der kanarischen Hotels nach mehreren gescheiterten Verhandlungsrunden sozusagen in allerletzter Minute zu einer Einigung gekommen sind und ein Chaos an Weihnachten verhindern konnten. Offenbar hatten die Unternehmen unter dem Druck der Situation Zugeständnisse gemacht, die sie zuvor monatelang verweigert hatten, wie rückwirkende Lohnerhöhung und zwei aufeinanderfolgende freie Arbeitstage.
Die Nachricht: Hotelstreik in letzter Minute abgesagt
Der für den 24. Dezember angekündigte Streik des Hotel- und Gaststättengewerbes konnte sozusagen in letzter Minute abgesagt werden, nachdem es zwischen dem Hotelier-Verband ASHOTEL und dem sozialistischen Gewerkschaftsverband UGT am 22. Dezember zu einer Einigung gekommen war. UGT vertritt mit 64 Prozent die Mehrheit der Angestellten im Hotelgewerbe und ist damit autorisiert, einen Tarifvertrag abzuschließen. Das Arbeitsgesetz besagt nämlich, dass ein Gewerkschaftsverband, der mehr als 60 Prozent der Arbeitnehmer vertritt, einen gültigen Tarifvertrag abschließen kann, ohne die übrigen Verbände zu konsultieren. In vorliegende Fall kann UGT auch einen Streik anmelden oder absagen ohne die Meinung der kommunistischen Gewerkschaft CCOO oder des regionalen Verbandes SOC zu berücksichtigen, die vier bzw. zwei Vertreter stellen, während UGT über neun Delegierte verfügt. Der Tarifvertrag ist für zwei Jahre gültig, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 1987, er gilt also bis Ende 1989. Hauptpunkte sind die Lohnstaffel, Urlaubsgeld und Zuschläge, die für 1987 um sieben Prozent erhöht werden. Für 1988 beträgt die Lohnerhöhung fünf Prozent und 1989 wird sie 1,25 Prozent über der Inflationsrate liegen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]