Der Konsul der Bundesrepublik Deutschland auf den Kanarischen Inseln schilderte dem Wochenblatt, wie sich die Rückholaktion für die Urlauber auf den Inseln gestaltete
Kanarische Inseln – Das Wochenblatt hat den Konsul der Bundesrepublik Deutschland auf den Kanarischen Inseln, Herrn Wolfgang Schwarz, zum Ablauf der Rückholaktion deutscher Urlauber befragt. Hier sein Bericht:
Da die spanische Regierung per Dekret anordnete, dass spätestens am 26. März alle Hotels und Apartmentanlagen ihren Betrieb einzustellen hatten, musste die Rückholaktion bis spätestens Ende März abgeschlossen sein.
Schätzungsweise 70 Prozent der deutschen Urlauber auf den Kanaren sind Pauschaltouristen. Es oblag den Reiseveranstaltern, ihre Pauschaltouristen rechtzeitig vor der Schließung der touristischen Unterkünfte ins Inland zurückzubringen. Dies ist weitestgehend (wenn auch nicht in jedem Einzelfall und nicht zur Zufriedenheit aller Betroffenen) dadurch gelungen, dass zahlreiche Sonderflüge von den Veranstaltern gechartert wurden.
Die Rückholaktion der Bundesregierung war also hauptsächlich für die Individualtouristen bestimmt, die bis Ende März das Land verlassen mussten. Die Sonderflüge standen jedoch auch Langzeiturlaubern und Überwinterern offen.
Die Sonderflüge wurden vom Auswärtigen Amt in Zusammenarbeit mit Condor organisiert. Hierzu richtete Condor ein spezielles Internetportal ein, über das man sein Interesse an derartigen Sonderflügen anmelden und dann schließlich auch den konkreten Rückflug buchen konnte.
Es fanden insgesamt 17 Sonderflüge ab den Flughäfen Teneriffa Süd, Gran Canaria, Fuerteventura, La Palma und Lanzarote statt. Hierbei wurden insgesamt deutlich über 3.000 Personen nach Deutschland zurückgebracht.
Die Durchführung dieser Flüge war wegen der Zustände an den Flughäfen schwierig. Wir hatten viele lebensältere Passagiere, für die die Rückreise unter diesen Bedingungen eine große Herausforderung darstellte. Es wurden zahlreiche Personen mit körperlichen Einschränkungen mitgenommen (darunter viele Rollstuhlfahrer). Soweit technisch und organisatorisch möglich, war Condor auch bereit, Haustiere mitzunehmen. Das Konsulat hat sich über die zahlreichen Dankschreiben gefreut, die es im Anschluss an die Rückholaktion erhalten hat.
Die Rückholaktion war – entgegen einer verbreiteten Meinung – für die Passagiere nicht kostenlos. Beim Kauf eines solchen Tickets im Internet mussten zunächst einmal 99 Euro angezahlt werden. Beim Check-in musste dann eine Erklärung abgegeben werden, mit der anerkannt wurde, dass die Flüge vom Auswärtigen Amt zu einem späteren Zeitpunkt endgültig abgerechnet und daraufhin die anteiligen Kosten von jedem Passagier eingezogen werden.
Am 29. März wurde die Rückholaktion endgültig abgeschlossen. Während es ab den kanarischen Flughäfen seit ca. 2 Wochen so gut wie keine internationalen Flüge mehr gibt, befinden sich deutsche Staatsangehörige in der vorteilhaften Situation, dass Condor als einzige ausländische Fluggesellschaft – solange dies wirtschaftlich noch tragbar ist – bis auf Weiteres noch regelmäßige Flugverbindungen mit den Kanarischen Inseln aufrechterhält, und zwar zwischen Teneriffa Süd und Frankfurt (Montag und Freitag) und zwischen Gran Canaria und Frankfurt (Sonntag). Die Tickets hierfür können auf www.condor.de gekauft werden. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Condorflüge von Frankfurt auf die Kanaren nahezu ohne Passagiere stattfinden, da während des Alarmzustands nur noch Personen nach Spanien einreisen dürfen, die hier nachweislich wohnhaft sind (in der Regel verlangen die spanischen Grenzbehörden zum Nachweis ein „Certificado de Empadronamiento“).