Ein Gericht hat die Verpflichtung für nichtig erklärt
Die Klausel in den Transportbedingungen der Billig-Fluggesellschaft Ryanair, dass sich die Passagiere online einchecken und die ausgedruckte Bordkarte beim Einsteigen vorlegen müssen, da andernfalls vierzig Euro Abfertigungsgebühr zu entrichten sind, ist ungültig und rechtswidrig.
Barcelona – Das hat das Handelsgericht in Barcelona kürzlich entschieden. Eine Entscheidung, die in Spanien als Pionier-Urteil begrüßt wird.
„Ich erkläre die Vertragsklausel, welche die Fluggesellschaft dem Passagier auferlegt, für missbräuchlich und daher für ungültig. Nämlich dass er die Bordkarte selbst ausdrucken muss um reisen zu können, da ansonsten eine Gebühr von vierzig Euro fällig wird“, heißt es in dem Urteil der Richterin am Handelsgericht von Barcelona. Das Urteil wurde am 22. Dezember verkündet, berichtet die Nachrichtenagentur Europa Press.
Ryanair unterliegt den allgemeinen internationalen, europäischen und nationalen Gesetzen über Luftverkehr und danach sind die Gesellschaften verpflichtet, Tickets für die Passagiere auszustellen, kommentierte Richterin Bárbara Maria Córdoba. Eine Verpflichtung die unbestreitbar den Lufttransportunternehmen obliegt, heißt es dann auch in dem Urteil.
Das Urteil gibt teilweise der Klage Recht, die von dem Rechtsanwalt und Verantwortlichen der Website www.retrasos.net Dan Miró eingereicht worden war.
Er hatte auf einem Flug von Girona nach Alghero/Italien keine ausgedruckte Bordkarte vorgelegt und wurde mit einer Gebühr von vierzig Euro „bestraft“.
Wie Europa Press weiter berichtete, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ryanair ist daher nicht verpflichtet, die umstrittene Klausel auszusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass der Konflikt vor dem Obersten Gerichtshof der Europäischen Union TSJUE entschieden werden muss. Für spanische Passagiere ist das Urteil jedoch eine Handhabe, die Rückerstattung der vierzig Euro zu beantragen.
Unverschämter Kommentar
Ryanair teilte in einer Stellungnahme mit, das Unternehmen werde Einspruch gegen das „bizarre und rechtswidrige Urteil“ einlegen. Mit der Buchung würde der Kunde sich mit dem Online-Check-in und dem Ausdruck der Bordkarte einverstanden erklären. Ryanair hätte keinerlei Verpflichtung, das Dokument auszustellen.
Sollte das Urteil in Barcelona nicht aufgehoben werden, dann werde die Gesellschaft ihrerseits die Möglichkeit, eine Bordkarte noch am Flughafen auszudrucken, streichen, teilte Firmensprecher Stephen Mc- Namara mit. Die Konsequenz wäre dann, dass Passagiere, welche ohne Bordkarte zum Flughafen kommen, nicht fliegen können.
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