Nach zwei Jahren wurde die neue Verordnung für Verkehr und Mobilität beschlossen
Teneriffa – Nach fast zweijähriger Arbeit hat der Gemeinderat von Santa Cruz die neue Stadtverordnung für Verkehr und Mobilität verabschiedet. Die neue Verordnung hat sich der aktuellen Probleme angenommen und zielt laut Stadträtin Zaida González darauf ab, das Zusammenspiel von Verkehr und Bürgern zu verbessern.
In der neuen Verordnung ist festgehalten, dass Fahrräder nicht auf dem Bürgersteig fahren dürfen.
Betteln, Kunststücke vorführen oder Autoscheiben säubern auf der Straße bzw. im öffentlichen Bereich nun verboten sind. Ebenfalls unter Verbot gestellt wird die Aktivität der im Volksmund „gorrillas“ genannten illegalen Parkwächter. Es drohen Geldbußen von bis zu 100 Euro.
Die gezielte individuelle Ansprache von Personen in der Öffentlichkeit zu Werbezwecken und ohne Genehmigung wurde untersagt. Bei uneigennützigen Hilfsorganisationen wird eine Ausnahme gemacht: Zwei Personen dürfen eingesetzt werden, bei Installation eines Standes drei, doch müssen die Personen einen Abstand zueinander von mindestens 100 m wahren.
Die neue Verordnung sieht auch die Einrichtung von beruhigten Verkehrszonen vor, in denen das Fahrzeugaufkommen zugunsten der Passanten reduziert wird. Einige werden sogar zu Fußgängerzonen erklärt, während in anderen die Höchstgeschwindigkeit auf 10, 20 oder 30 km/h herabgesetzt wird. Laut Stadträtin González will man auf diese Weise die Verkehrsteilnehmer zum Umstieg auf umweltfreundliche Transportmittel motivieren.
„Schmutzige“ Fahrzeuge, deren Abgase oder Lärm die vom Straßenverkehrsgesetz festgelegten Grenzen überschreiten, dürfen von der Ortspolizei angehalten und zum TÜV (spanisch: ITV) geschickt werden. Fällt die Überprüfung negativ aus, gibt es eine Sanktion.
Die neue Norm sieht auch die Einrichtung von Haltebuchten und gebührenpflichtigen Parkplätzen vor.
Weiterhin wird festgelegt, dass ein Fahrzeug nicht länger als zehn Tage an derselben Stelle abgestellt werden darf. Bei Fahrzeugen, die zum Verkauf oder zur Miete angeboten oder zu Werbezwecken geparkt werden, reduziert sich dieser Zeitraum auf 48 Stunden.
Ab dem Zeitpunkt des Parkens muss der Motor abgestellt werden, selbst wenn der Fahrer im Innenraum sitzen bleibt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]