Die tollen Tage sorgen nicht überall für Frohsinn, manche Anwohner fühlen sich über Gebühr belästigt
Kanarische Inseln – Niemand kann daran zweifeln, dass die Canarios etwas vom Feiern verstehen. Und gerade der Karneval erfreut sich eines großen Rückhalts in der Bevölkerung, die nicht nur ausgelassen feiert, sondern schon viele Monate vorher mit den Vorbereitungen für die tollen Tage beginnt. Dennoch sorgt der Karneval nicht überall für ungetrübte Freude.
Einige Anwohner des Stadtteils Vegueta in Gran Canarias Hauptstadt Las Palmas beispielsweise wollen vor Gericht ziehen, um den Lärm, den die Karnevalsfeiern und andere Veranstaltungen in der historischen Altstadt verursachen, unterbinden zu lassen. Sie fühlen sich durch den Karneval, der dort tagsüber gefeiert wird, sowie die verschiedenen Sommerfeste, das „Oktoberfest“ und die Silvesterfeier in ihrer Ruhe gestört und fordern, dass die Feiern an einen anderen Ort verlegt werden. Darüber hinaus fühlen sie sich durch das festliche Treiben gefährdet, da die Zu- und Ausfahrt aus den Garagen und der Zugang zu zahlreichen Wohnhäusern regelmäßig blockiert werden, und so im Notfall die Rettungswege versperrt seien.
Die Gewerbetreibenden des Viertels halten dagegen, dass schließlich extra tagsüber gefeiert werde, um das Ruhebedürfnis der Anwohner zu respektieren. Laut ihrer Darstellung stellt sich nur eine geringfügige Minderheit gegen den Karneval, der tagsüber in den Straßen von Vegueta gefeiert wird. Auch die für den Karneval verantwortliche Stadträtin, Inmaculada Medina, verteidigt die Karnevalsfeiern, die allein schon dadurch legitimiert seien, dass der Hauptstadt-Karneval zu einem „Fest von nationalem touristischem Interesse“ erklärt worden sei. Zudem werde die Notfallversorgung der Anwohner durch den Sicherheitsplan der Feiern gewährleistet.
Fahrende Gelage
Auch in Santa Cruz auf Teneriffa gibt es Ärger mit dem Karnevalslärm. Hier sorgen Supermarkt-Einkaufswagen, welche von den Karnevalsbesuchern mit alkoholischen Getränken und lauten Musikanlagen bestückt werden, für Ruhestörung auch in denjenigen Straßen und Stadtvierteln, die außerhalb des für den Straßenkarneval zugelassenen Bereichs liegen.
Die Lokalpolizei hat sich während des Karnevals intensiv darum bemüht, die „fahrenden Gelage“ einzudämmen und die Karnevalisten wenigstens davon zu überzeugen, die Musik abzustellen.
Für Uneinsichtige können Bußgelder von 90 Euro verhängt werden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]