Immer noch lernen Kinder in Schulgebäuden, die mit Asbestplatten gedeckt sind
Ungern musste der kanarische Bildungsminister Isaac Godoy im Parlament zugeben, dass etwa 70 Schulgebäude auf den Kanarischen Inseln immer noch asbesthaltiges Material aufweisen. Die Dachplatten aus dem krebserregenden Asbest sind seit 2002 verboten, doch zahlreiche in den 70er Jahren gebaute Schulen wurden bis heute nicht renoviert und sind folglich immer noch mit den hochgradig gesundheitsschädlichen Asbestplatten gedeckt.
Isaac Godoy sah sich zu dieser Aussage auf eine Frage der PP-Abgeordneten María Concepción López gezwungen. Godoy fügte hinzu, dass die Regionalregierung die Gemeinden bei den Sanierungsarbeiten unterstützt. Nachdem ihm die PP-Abgeordnete daraufhin vorwarf, den Schwarzen Peter an die Gemeinden weiterzugeben, und daran erinnerte, dass erst vor kurzem eine Schule auf Fuerteventura geräumt werden musste, weil beim Bau Asbest verwendet worden war, erwiderte Godoy, dass dieses in Verruf geratene Baumaterial nicht gefährlich sei, so lange es isoliert und in perfektem Zustand ist.
Ähnlich äußerte sich auch der Generaldirektor für öffentliche Schulen der Kanaren, Rafael Hernández. Er versicherte, dass für den Bau niemals reines Asbest verwendet wird und ein Dach mit einem Asbestanteil nicht unbedingt gesundheitsgefährdend sein müsse. In manchen Fällen hätten Dächer wegen Beschädigungen ausgewechselt werden müssen. Dabei habe es sich um die so genannten Eternit-Platten gehandelt, deren Faserzement einen kleinen Anteil Asbest enthält, um die Widerstandskraft, Isolierung und Feuerfestigkeit zu verbessern. Diese Eternit-Platten seien nur gefährlich, wenn sie bearbeitet, also geschnitten oder durchbohrt werden, unterstrich Hernández.
Bei den etwa 70 Schulen, die immer noch teilweise mit ebensolchen Platten gedeckt sind, handelt es sich nach den Angaben von Rafael Hernández um Vor- und Grundschulen, „die während der 70er Jahre auf Anordnung des Bildungsministeriums nach ein und demselben Plan in verschiedenen Städten auf den Kanaren gebaut wurden.“
Bezüglich einer Sanierung der betroffenen Schulgebäude wiederholte auch Rafael Hernández die Bereitschaft der Regionalregierung, die Gemeinden zu unterstützen, die eine Asbestbeseitigung in Angriff nehmen. Außerdem arbeite das regionale Bildungsressort an einem Plan für die endgültige Eliminierung aller Asbestreste, „um dieser Psychose ein Ende zu setzen“, so Hernández.
Psychose oder wirkliche Gefahr?
Ob Psychose oder tatsächliche Gefahr für die Gesundheit, darüber lässt sich streiten. In Deutschland wurde 1943 Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt und schon seit 1970 wird die Asbestfaser offiziell als krebserzeugend bewertet. In Deutschland ist der Einsatz von Asbest seit 1993 gänzlich verboten. Seit 2005 gibt es sogar ein EU-weites Verbot.
Für die Sanierung gelten – zumindest in Deutschland – bestimmte Regeln. Da die Beschädigung von Asbest-Produkten zur Freisetzung von Fasern führt, die hochgradig gesundheitsschädlich sind, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet und die Arbeitsbereiche dürfen nur durch Schleusen betreten und verlassen werden.
Ob die Gemeinden – trotz Unterstützung durch die Regierung – zu entsprechend hohen Investitionen für die Sanierung ihrer Schulen bereit sind, ist fraglich. Gewährleistet wird die Asbesteliminierung womöglich nur durch eine entsprechende Verordnung, die nicht ignoriert werden kann.
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