Parot-Urteil
Auch auf den Kanaren gibt es Strafgefangene, die von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) profitieren, das ansonsten vor allem ETA-Terroristen betrifft.
Im Oktober hatte der EGMR die sogenannte Parot-Doktrin gekippt, die es durch eine unzulässige nachträgliche Änderung der Auslegung der Gesetze ermöglichte, Schwerverbrecher und vor allem Terroristen, die zu mehreren Jahrzehnten oder gar Jahrhunderten Gefängnisstrafe verurteilt sind, nicht vor Ablauf der Höchsthaftzeit von 30 Jahren zu entlassen (das Wochenblatt berichtete).
Drei Straftäter von Gran Canaria haben nun im Lichte der neuen Rechtsprechung Anträge auf Entlassung gestellt. Einer von ihnen wurde bereits auf freien Fuß gesetzt.
Es handelt sich um einen Mann, der 1994 wegen Vergewaltigung seiner Neffen zu 41 Jahren Haft verurteilt worden war. [bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]