Die neuen Regelungen sollen 2021 in Kraft treten
Madrid – Die geplante umfassende Steuerreform hat die spanische Regierung wegen der Corona-Pandemie verschoben. Doch die Einführung einer Digital- sowie einer Finanztransaktionssteuer, im Volksmund Google- bzw. Tobin-Steuer genannt, wird weiter vorangetrieben. Nun haben diese beiden Vorhaben eine weitere Hürde genommen, als der spanische Senat Anfang Oktober beide Vorhaben gebilligt hat.
Bei beiden Steuern handelt es sich um grundlegende Bestandteile einer Reform, durch welche die Regierung das Steuersystem an das 21. Jahrhundert anpassen will.
Da es sich um neu entwickelte Steuern handelt, fließen sie noch nicht in die Haushaltsplanung mit ein, sie werden jedoch voraussichtlich bereits zu Beginn des Jahres 2021 in Kraft treten.
Die Digitalsteuer soll Kapitalgesellschaften, die jährlich weltweit über 750 Millionen Euro Umsatz machen und mindestens drei Millionen davon in Spanien generieren, mit 3% besteuern. Es geht dabei in erster Linie um Online-Werbung, Online-Vermittlungsdienste und den Verkauf von Nutzerdaten sowie Metadaten.
Zu Jahresbeginn hatte die Regierung ihre Erwartungen darüber, welche Einnahmen die Google-Steuer erbringen würde, wegen der Konjunkturabschwächung und der Auswirkungen ähnlicher Steuern in anderen Ländern, nach unten korrigiert. Sie rechnet mit rund 970 Millionen Euro jährlich, 20% weniger als zuvor angenommen. Bei dieser Neueinschätzung sind die Folgen der Corona-Krise, die erst danach ausbrach, noch unberücksichtigt geblieben.
Die Finanztransaktionssteuer oder Tobin-Steuer würde Schätzungen zufolge etwa 850 Millionen Euro in die Steuerkassen spülen. Durch sie soll der Kauf- und Verkauf von Aktien spanischer Unternehmen, deren Kapital über eine Milliarde Euro beträgt, mit 0,2% besteuert werden. Steuerpflichtig sind hierbei die Finanzmakler, also die Vermittler der Transaktionen. Der Verkauf von Aktien kleiner und mittlerer Unternehmen sowie solcher Firmen, die nicht an der Börse notiert sind, ist von der Tobin-Steuer nicht betroffen.