Ermittlungsrichter Garzón sei nicht „kompetent“ in dieser Angelegenheit
Das Schweigen sollte endlich ein Ende haben. Mit diesem Vorsatz leitete der spanische Ermittlungsrichter Baltasar Garzón vor einigen Monaten die ersten Schritte ein, um das Schicksal Hunderttausender im spanischen Bürgerkrieg (1936-1939) und der darauf folgenden Franco-Diktatur Verschollener zu klären.
Madrid – Etwa 200.000 Regimegegner sollen während dieser Zeit von Franco-Anhängern ermordet und in Massengräbern verscharrt worden sein.
Mit der Einleitung seiner Untersuchungen folgte Garzón den Bitten von Hinterbliebenen, die endlich erfahren wollen, was mit ihren Angehörigen geschehen ist und wo sie womöglich begraben sind. Doch obwohl der Kampf des Richters von einem großen Teil der Bevölkerung sehr begrüßt wird, sind die Reaktionen im konservativen Lager eher gegenteilig. Er solle keine alten Wunden aufreißen, heißt es selbst vonseiten der katholischen Kirche. Es gebe doch wahrlich vordringlichere Probleme, stänkerten die konservativen Parteien unter anderem.
Die Unruhe gründete nicht zuletzt auf der Befürchtung, dass die Ermittlungen des Richters womöglich erstmals eine Strafverfolgung der damals begangenen Verbrechen nach sich ziehen könnte. Ein im Grunde jedoch unwahrscheinlicher Umstand, denn in seinem die Ermittlungen einleitenden Beschluss hatte der Richter bereits angekündigt, er werde die „strafrechtliche Verantwortlichkeit der Täter als verjährt“ ansehen. Sein vorrangiges Ziel war die Aufklärung, nicht die Strafverfolgung.
Bislang hatte sich Garzón jedoch nicht wirklich mit einem Hindernis konfrontiert gesehen. Das hat sich nun allerdings radikal geändert. Am 23. Oktober erklärte sich nämlich auch die Staatsanwaltschaft als Gegner der Untersuchungen. Staatsanwalt Javier Zaragoza von der Audiencia Nacional befand in einem langen Bericht, bei den damaligen Ermordungen habe es sich um „normale Verbrechen“ gehandelt, die abgesehen davon schon verjährt sind. Richter Baltasar Garzón, der seinen Vorstoß mit einem „Verbrechen gegen die Menschheit“ begründet hatte, sei für diese Angelegenheit also nicht zuständig.
Wenn überhaupt, könne in diesem Zusammenhang nur von „Verbrechen innerhalb eines Militärputsches“ die Rede sein und dafür wäre auch ein Militärgericht zuständig.
Das Oberste Gericht muss nun entscheiden, ob Garzón mit seinen Untersuchungen fortfahren darf.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]