Straßburg erkennt Zigeuner-Hochzeiten an


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Neun Jahre lang kämpfte eine Roma-Frau für ihr Recht auf Witwenrente

Neun Jahre lang hat María Luisa Muñoz Díaz, alias La Nena, gekämpft. Am 8. Dezember hat ihr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg endlich Recht gegeben.

Madrid – Die heute 52-Jährige, die der Ethnie der Roma angehört, hatte sich jahrelang mit den spanischen Behörden gestritten, die sich nach dem Tod ihres Mannes im Jahr 2000 weigerten, ihr eine Witwenrente zu zahlen.

Die Begründung lautete: Sie habe ihren ebenfalls der Ethnie der Roma angehörenden Mann nur nach den in dieser Bevölkerungsgruppe üblichen Riten geheiratet, eine solche Hochzeit sei jedoch nicht rechtlich anzuerkennen. Schließ­lich sei die Hochzeit ja auch gar nicht im Standesamt verzeichnet.

Nachdem sich die sechsfache Mutter in Spanien erfolglos durch sämtliche Instanzen gekämpft hatte, wandte sie sich schließlich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Dieser beschied jetzt mit sechs Stimmen dafür und einer dagegen, dass Spanien unter anderem gegen Artikel 14 verstoßen hat, der Diskriminierung wegen ethnischer Abstammung verbietet.

Jetz muss Spanien La Nena nicht nur ab sofort die Witwenrente auszahlen, sondern ihr auch eine Entschädigung in Höhe von 70.000 Euro zukommen lassen – 50.000 Euro davon für die rückständige Witwenrente, die nicht einmal 500 Euro monatlich beträgt, und 20.000 für den erlittenen moralischen Schaden.

„Ich bin überglücklich“, erklärte María Luis Muñoz Díaz nach der Urteilsverkündung. „Endlich sind wir als normale Menschen anerkannt worden.“ Sie hoffe, ihr Fall diene als Beispiel und Hilfe für die Roma, damit sie für ihre Rechte eintreten: „Nun besteht kein Zweifel mehr daran, dass diejenigen, die mir meine Unterstützung verweigerten, im Unrecht waren, und dass das, was ich forderte, auch dem Gesetz entspricht.“[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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