Der Zankapfel Mund-Nasenbedeckung beim Sonnenbaden ist wieder vom Tisch
Madrid – Am 31. März 2021 trat ein neues Gesetz in Kraft, das „dringende Maßnahmen zur Vorbeugung, Eindämmung und Koordination“ bezüglich der Pandemie-Krise regelt.
Eine der darin enthaltenen Bestimmungen sorgte umgehend für erhebliche Kontroversen: Die Verpflichtung, überall im Freien Maske zu tragen, auch beim Sonnenbaden am Strand und beim einsamen Waldspaziergang.
Sofort nach der Veröffentlichung begann sich heftiger Widerstand zu regen. Nicht zuletzt vonseiten der Wissenschaftler, die seit Monaten darauf hinweisen, dass die Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen deutlich höher sei als unter freiem Himmel.
Auch aus den autonomen Regionen, mit denen die Regelung nicht abgestimmt worden war, reagierten viele empört. Insbesondere die touristischen Gebiete verwahrten sich dagegen, den Bürgern und den Touristen vorzuschreiben, sich mit einer Schutzmaske an den Strand in die Sonne zu legen.
Die Balearenregierung kündigte an, die Regeln, welche an den Stränden von Mallorca und den anderen Inseln gelten, nicht zu ändern. Die kanarische Regierung äußerte sich in ähnlichem Sinne, und auch Galicien kündigte an, bei seiner bisherigen Regelung zu bleiben.
Unter dem Druck der Regionalregierungen kam es schließlich zu dem kuriosen Vorgang, dass sich das spanische Gesundheitsministerium gezwungen sah, über ein neues, nur wenige Stunden altes Gesetz zu erklären, es müsse mit Sicherheit verändert und an die aktuelle Lage angepasst werden. Da das diesbezügliche Gesetzgebungsverfahren schon im Juni letzten Jahres begonnen wurde, doch erst Ende März 2021 seinen Abschluss fand, sind einige der Bestimmungen zum Teil schon wieder überholt.
Das Ministerium hat den autonomen Regionen nun einen Vorschlag über verschiedene Abänderungen des Gesetzes vorgelegt. Die wichtigste lautet: Es wird in ganz Spanien gestattet sein, sich am Strand ohne Maske zu sonnen. Beim Spazierengehen am Strand und da wo die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von eineinhalb Metern nicht möglich ist, soll die Maske Pflicht sein, während sie beim Baden, Sport treiben und beim „Ausruhen“ an einem festen Platz an der Küste, am Schwimmbadrand sowie an See- und Flussufern nicht getragen werden muss. Individualsport und schwere körperliche Betätigung unter freiem Himmel sollen ebenfalls von der Maskenpflicht befreit sein, ebenso wie Tätigkeiten, die mit dem Tragen einer Maske nicht vereinbar sind, wie Schwimmen, Baden und die Ausübung von Wassersport.