Madrid – Die Nachfrage nach den staatlich verbürgten Liquiditätskrediten, die Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen über die Folgen der Geschäftsschließungen während des Alarmzustandes hinweghelfen sollen, ist groß. Die ersten zwanzig Milliarden Euro, die dafür vorgesehen sind, werden voraussichtlich in der kommenden Woche aufgebraucht sein.
Offenbar halten sich einige Banken bei der Bearbeitung der Kreditanträge nicht an die Vorgaben des Instituto de Crédito Oficial, ICO, die es nicht gestatten, die Vergabe der staatlich abgesicherten Darlehen an Bedingungen wie den Abschluss einer Kreditausfallversicherung, einer Kreditkarte oder eines anderen eigenen Finanzprodukts zu knüpfen. Entsprechende Beschwerden von Privatpersonen und Unternehmen sind bei der spanischen Wettbewerbskommission (Comisión Nacional de los Mercados y de la Competencia, CNMC) eingegangen. Die Kommission hat daraufhin beschlossen, entsprechende Untersuchungen einzuleiten und Kontakt zu den Unternehmerverbänden des Bankensektors, AEB und CECA, aufgenommen.
In einer Verlautbarung des CNMC heißt es: “Insbesondere wird untersucht werden, ob eine solche Forderung den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllt, der wegen der Verfälschung des freien Wettbewerbs gegen öffenliche Interessen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise verstößt.“
Auch das ICO, die spanische Regierung und die Spanische Zentralbank haben den Bankensektor dazu aufgerufen, sich an die empfohlene geschäftliche Praxis zu halten, damit das Geld schnell bei den Selbstständigen und Unternehmen ankommt und Geschäftsaufgaben vermieden werden können.
Einige Banken räumen ein, dass es anfangs aufrund mangelnder Information einiger Angestellter dazu gekommen sein könnte, dass die Vergabe der Liquiditätskredite an den Abschluss von Versicherungen oder anderen Finanzprodukten gekoppelt wurde. Dies seien jedoch Einzelfälle. Einer Untersuchung dieser Vorkommnisse durch die Wettbewerbskommission stehen sie ablehnend gegenüber.