Gran Canaria und La Palma wechseln in Warnstufe 3, Lanzarote und La Gomera in Warnstufe 2, während Fuerteventura und El Hierro in Warnstufe 3 bzw. 1 bleiben
Kanarische Inseln – Die pandemische Lage im Archipel verschärft sich zurzeit wieder. Der kanarische Regierungsrat hat nach einer Bewertung der wichtigsten epidemiologischen Indikatoren beschlossen, die Warnstufen von fünf Inseln zu ändern.
Teneriffa geht in die höchste Warnstufe über. Die Regeln, die hierfür gelten, wurden jedoch etwas abgeschwächt. Auf den Inseln Gran Canaria und La Palma gilt ab kommendem Montag, dem 26. Juli, die Warnstufe 3, und auf Lanzarote und La Gomera die Stufe 2. Fuerteventura und El Hierro bleiben auf den bisherigen Warnstufen 3 bzw. 1.
Die Restriktionen und Maßnahmen der Warnstufe 4 sind weniger streng als zu dem Zeitpunkt, als die Corona-Ampel geschaffen wurde. Gleichzeitig tritt das „Covid-Zertifikat“ in Kraft, dass eine vollständige Impfung bescheinigt. Wer keines hat oder nicht vollständig geimpft ist, muss statt dessen einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen Antigen-Test, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Das „certificado covid“ muss von allen Personen über 18 Jahren vorgezeigt werden, wenn sie Innenräume – beispielsweise eines Cafés, Restaurants oder Fitnesscenters – betreten wollen. Die Kanarenregierung hat bekannt gegeben, dass nahezu 700.000 Canarios dieses Zertifikat bereits aus dem Internet heruntergeladen haben.
Auf den Inseln, die sich in Warnstufe 3 befinden, müssen nur 10% der Personen, welche beispielsweise die Innenräume einer Bar oder eines Restaurants betreten wollen, das Zertifikat vorweisen. Die Räume dürfen nur bis zu 40% ihrer Kapazität ausgelastet werden. Die neuen Vorschriften bezüglich der Warnstufe 4 treten auf Teneriffa am Montag in Kraft. Ab diesem Tag wird dort das Zertifikat in Innenräumen der Gastronomie, die abends um 00.00 Uhr schließen muss, zur Pflicht. Die Innenräume dürfen dann bis zu 50% ausgelastet werden, und alle Gäste müssen das Zertifikat oder den PCR- bzw. Antigen-Test vorweisen. Dasselbe gilt für die Innenräume von Sportzentren, die trotz Inkrafttretens der Warnstufe 4 bei einer maximalen Auslastung von 33% geöffnet bleiben. Für den Besuch kultureller Veranstaltungen ist das „certificado covid“ ebenfalls erforderlich – der maximale Einlass beträgt, wie in Stufe 3, 55%.
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