Teneriffas Cabildo fordert Änderung der Vorschriften
Während sich das viel kritisierte touristische Moratorium zur Einschränkung von Hotelneubauten als wenig effektiv erwiesen hat, scheint es die Anlage neuer Campingplätze scheinbar unmöglich zu machen.
Jetzt hat das Umweltamt der Inselverwaltung von Teneriffa eine Modifizierung der Vorschriften des entsprechenden Gesetzes gefordert, das offenbar Stellplätze auf Campingplätzen den Hotelbetten in der Vier-Sterne-Kategorie gleichsetzt. Nach der Meinung des Ressortleiters handelt es sich um ein ernstes Problem, werde dadurch die Legalisierung dieser Einrichtungen verhindert, die in Wirklichkeit dem Servicesektor zuzuordnen sind.
Das besagte Gesetz sieht eine Klassifizierung der verschiedenen touristischen Beherbergungsmöglichkeiten auf den Kanaren vor.
Entsprechend betrifft das Gesetz Betten in Hotels, in touristischen Appartementanlagen, Feriendörfern, Parador-Hotels, Anlagen des Ruraltourismus, Heilbäder, Kuranlagen, Rehabilitationsanlagen, Unterkünfte im sogenannten Time sharing sowie andere, deren Reglement noch festzulegen ist.
Unter diesem letzten Passus wurden bislang die Campingplätze geführt, die, so moniert der Sprecher des Cabildos, mit den Viersterne-Hotels gleichgesetzt werden. Wie der Direktor für Landschaft und Naturschutz, Jorge Bonet erklärte, kann eine Legalisierung unter der Bezeichnung Camping nicht erfolgen. Deshalb strebe man eine Änderung im insularen Bebauungsplan an, um den Campingplätzen eine gesetzliche Grundlage zu bieten.
Zur Zeit existieren auf der Insel drei legale Campingplätze: Montana Roja bei El Médano, der dem Cabildo untersteht sowie zwei, die sich in privater Hand befinden – Camping Nauta in Arona und Punta del Hidalgo/La Laguna. Es existieren noch weitere Anlagen in der Planung, die jedoch durch das Moratorium verhindert werden. Hinzu kommen weitere kleine Campingplätze, die über die gesamte Insel verteilt sind. Acht von ihnen haben eine Kapazität für mehr als 50 Personen, sieben von mehr als 30 und sechs mit Platz für maximal zehn Personen. Alle diese Anlagen stehen mit Zelt- und Grillplätzen in Verbindung.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]