Luftverkehrssteuer verteuert auch Pauschalreisen
Nachdem das Kabinett der deutschen Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Besteuerung des Luftverkehrs beschlossen hat, teilte neben Lufthansa, Thomas Cook und Air Berlin auch Deutschlands größter Reiseveranstalter mit, dass die Kostensteigerung von den Urlaubern mitgetragen werden müsse.
Hannover – TUI Deutschland sehe sich gezwungen, die daraus bereits jetzt resultierenden höheren Kosten an die Kunden weiterzugeben, teilte der Veranstalter mit. Denn obwohl das Gesetz noch nicht rechtskräftig sei, soll für Buchungen seit dem 1. September 2010 für alle Abflüge ab Deutschland ab 1. Januar 2011 die Luftverkehrssteuer erhoben werden. Eine Nachbelastung wäre sehr schwierig und würde nicht alle Flüge erfassen.
Begründet wird dieses Vorgehen von TUI damit, dass sich neben der Steuer für Reiseveranstalter auch die Kosten weiter erhöhen: Zum einen muss die Steuer für die Handelsvertreter (Reisebüros) voll verprovisioniert werden, zum anderen entstehe ein nennenswerter Mehraufwand in der Verwaltung und den Systemen.
Für alle Buchungen ab 6. September 2010 wird TUI daher einen Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer erheben, der sich analog zu dem Gesetz nach der Länge der Flugstrecke staffelt. Dieser Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer beläuft sich auf zwischen 10,28 und 50 Euro. Der Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer wird ab sofort bei jeder Buchung einer Flugpauschalreise der Veranstalter TUI, 1-2-Fly, Discount Travel, airtours, Gebeco/Dr. Tigges/
goXplore, Wolters Reisen und TUI Cruises automatisch hinzugerechnet und auf der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]