Übergangshilfe für venezolanische Rentner


Venezolaner protestieren in Venezuela und in Spanien: „Finger weg von meiner Rente!“. Foto: EFE

Wegen des Kursverfalls kann nun auch Altersgrundsicherung beantragt werden

Kanarische Inseln – Auf den Kanaren leben zahlreiche Venezolaner. Zumeist sind es „Rückkehrer“, deren kanarische Eltern oder Großeltern einst in das südamerikanische Land ausgewandert sind, und die sich in den letzten Jahren aufgrund politischer Repressalien gezwungen sahen, Venezuela zu verlassen. Unter ihnen befinden sich rund 1.800 Rentner.

Zu Beginn des Jahres 2016 hat die Regierung Maduro die Rentenzahlungen an Venezolaner im Ausland gestoppt und damit vielen Ruheständlern die Lebensgrundlage entzogen. Rückwirkend ab Januar 2018 zahlt die kanarische Regierung den Betroffenen nun eine Übergangshilfe (Ayuda transitoria) aus. Sofern sie kein Vermögen haben, über 65 Jahre alt und in Venezuela rentenberechtigt sind, erhalten sie jährlich 5.160 Euro, was dem Niveau der spanischen beitragsunabhängigen Altersrente entspricht. Diese Regelung gilt, bis wieder Rentenzahlungen aus Venezuela eintreffen. Von den 523 Anträgen auf Übergangshilfe, die bei den kanarischen Behörden eingingen, wurden 259 bewilligt.

Für das laufende Jahr wurde der Personenkreis, der die Übergangshilfe beantragen kann, um Erwerbsunfähige und Bezieher von Witwen- und Waisenrenten erweitert.

Nach mehreren massiven Abwertungen des venezolanischen Bolivar gegenüber dem Euro ist die Höhe der Leistungen, die den Rentnern zustehen (aber seit 2015 nicht mehr ausgezahlt werden), drastisch gesunken, von 415 auf 50 bis 125 Euro. Daraus ergibt sich für sie nun auch die Möglichkeit, die beitragsunabhängige Grundsicherung im Alter (Pensión no contributiva, PNC) aus dem spanischen Sozialsystem zu beantragen. Sie müssen sich jedoch entscheiden, ob sie die Grundsicherung oder die Übergangshilfe, welche in einer Summe ausgezahlt wird und dem Jahreshöchstbetrag der Grundsicherung entspricht, beantragen, da diese sich gegenseitig ausschließen.

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