Das Provinzgericht Madrid entscheidet gegen die Staatsanwaltschaft
Madrid – Eine Klage der Staatsanwaltschaft gegen ein Wahlplakat der ultrarechten Partei Vox, der sich auch die PSOE angeschlossen hatte, wurde durch das Provinzgericht Madrid abgewiesen. Das beanstandete Plakat stellt die Pro-Kopf-Kosten, die der öffentlichen Hand durch die Betreuung minderjähriger unbegleiteter Migranten entstehen, den Ausgaben, welche für Senioren aufgewendet werden, gegenüber.
Die Richter beschieden, bei dieser Parteiwerbung handle es sich um einen Werbeslogan. Dieser könne nicht als „zu verbietende Meinung“ erachtet werden, während andere, gleichermaßen oder gar stärker kritikwürdige Ansichten zugelassen werden müssen.
Vox hatte für die Regionalwahlen von Madrid in einer U-Bahnstation in Madrid die Wahlwerbung angebracht, die das Bild eines jugendlichen Migranten und einer älteren Dame zeigt. Die Aufschrift besagt: „Ein MENA [Abkürzung für unbegleiteter ausländischer Minderjähriger] 4.700 Euro im Monat – Deine Großmutter 426 Euro Rente/Monat“. Die Staatsanwaltschaft reichte Klage ein und stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur sofortigen Entfernung des Plakats.
In dem abschlägigen Urteil heißt es weiter, das Plakat könne auch anders interpretiert werden, als dass sich die Botschaft gegen die unbegleiteten Minderjährigen richte, nämlich als anschauliche und direkte Kritik an der geringen Höhe der Renten. Zudem würden die unbegleiteten minderjährigen Migranten, unabhängig davon, ob die genannten Zahlen korrekt seien oder nicht, ein offensichtliches soziales und politisches Problem darstellen.
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