UN-Menschenrechts-ausschuss setzt sich für Baltasar Garzón ein

Baltasar Garzón Foto: EFE (Archiv)

Baltasar Garzón Foto: EFE (Archiv)

Das Strafregister des ehemaligen Ermittlungsrichters müsse aufgehoben werden

Madrid – Knapp zwölf Jahre, nachdem der renommierte spanische Ermittlungsrichter Baltasar Garzón wegen Rechtsbeugung mit einem langjährigen Berufsverbot belegt wurde, ist ihm der UN-Menschenrechtsausschuss zur Hilfe gekommen. Wie Ende August bekannt wurde, hat das Kontrollorgan der Vereinten Nationen nun befunden, im Hinblick auf die beiden Verfahren, die zu dem Berufsverbot des Richters durch den Obersten Spanischen Gerichtshof führten, bestünden berechtigte „Zweifel“, dass er von einem „unabhängigen und unparteiischen Gericht“ verurteilt worden war. Konkret heißt es in der nun veröffentlichten Stellungnahme, der Oberste Gerichtshof habe gegen Artikel 14.1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verstoßen, das Spanien 1977 ratifizierte, und Garzóns Recht auf einen Prozess „mit den durch ein kompetentes, unabhängiges und unparteiisches Gericht gewährleisteten rechtsstaatlichen Garantien“ missachtet.

Weiter befindet der Ausschuss, Spanien habe demzufolge die Pflicht, unter anderen Maßnahmen auch das Strafregister des ehemaligen Richters, der heute als Anwalt tätig ist, zu löschen und ihm eine „angemessene Entschädigung wegen des entstandenen Schadens“ zukommen zu lassen. Sollte dieser Forderung des UN-Menschenrechtsausschusses Folge geleistet werden, würde das bedeuten, dass Garzón auch wieder seine Tätigkeit als Ermittlungsrichter am Nationalen Gericht aufnehmen könnte.

Garzón, der unter anderem wegen der Strafverfolgung des chilenischen Diktators Pinochet zu Weltruhm gelangte, war wegen Rechtsbeugung im Rahmen seiner Ermittlungen gegen das Franco-Regime und im sogenannten „Fall Gürtel“, bei dem es um Korruption gegen hochrangige Mitglieder der konservativen Volkspartei geht, am 9. Februar 2012 mit einem elfjährigen Berufsverbot belegt worden. Der Oberste Spanische Gerichtshof hatte damals unter anderem befunden, der Richter habe bei den Ermittlungen illegale Abhörungen der Verdächtigen angeordnet, während sie in Untersuchungshaft waren.

Im Gegensatz dazu befindet der UN-Menschenrechtsausschuss nun aber, das damalige Vorgehen Garzóns sei nicht als eine so „schwerwiegende Handlung oder als Inkompetenz“ anzusehen, dass ein derart drastisches Berufsverbot gerechtfertigt sei. Auch im Hinblick auf den Vorwurf, seine Verurteilung sei nicht „unparteiisch“ vonstatten gegangen, gibt der UN-Ausschuss dem ehemaligen Richter recht.

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