Untersuchung wegen Beförderung im Lkw


Der Transport von Bootsflüchtlingen in einem Muldenkipper löste Empörung aus

Widersprüchliche Anweisungen, unkoordinierter und improvisierter Einsatz der Sicherheitskräfte und des medizinischen Personals stellten am 5. November die Effektivität des Ebola-Schutzsprotokolls auf Gran Canaria infrage.

21 Insassen eines Flüchtlingsbootes, das am 5. November an einem Touristenstrand im Süden der Insel eintraf, wurden etwa fünf Stunden am Strand festgehalten, nachdem bei einigen Fieber festgestellt wurde. Die zunächst herbeigerufenen Krankenwagen wurden abbestellt, nachdem ein Immigrant erklärte, er stamme aus Guinea. Sofort wurde umdisponiert und ein Krankenwagen mit Ebola-Schutzanzügen und sämtlichem notwendigem Material an Bord bestellt. Unterdessen stellte sich durch die Vermittlung einer Mitreisenden des betreffenden Mannes  – die einige Brocken Spanisch sprach – heraus, dass er zwar Guineaner sei, sich jedoch seit über einem Jahr in Marokko aufgehalten habe. 

Auf die Entwarnung hin wurden schließlich der Transport der Flüchtlinge in ein Gesundheitszentrum zur weiteren medizinischen Versorgung genehmigt. Einige fanden Platz in einem Allradfahrzeug der Polizei, die übrigen wurden jedoch auf der Ladefläche eines Muldenkippers von der Stadtreinigung von Maspalomas abtransportiert. Das Reuters-Foto des Lastwagens mit den Flüchtlingen ging international durch Presse und Fernsehen und löste Entsetzen und Empörung aus.

Die Regierungsbeauftragte auf den Kanaren teilte mit, dass über dieses Vorgehen vorab nicht informiert worden sei. Sie sei „ziemlich verärgert“, erklärte María del Carmen Hernández Bento zu der eigenmächtigen Entscheidung der Nationalpolizei, Menschen auf diese Weise zu befördern. Sie habe umgehend eine Untersuchung angeordnet, um Klarheit zu schaffen, fügte sie hinzu.

Der kanarische Regierungschef Paulino Rivero äußerte sich ebenfalls bestürzt und bezeichnete den Zwischenfall als beschämend. Die involvierten Sicherheitskräfte hingegen beschwerten sich über unklare Anweisungen, durch die sie im Falle einer tatsächlichen Infektionsgefahr dem Ebola-Virus ungeschützt ausgesetzt gewesen wären.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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