Verantwortliche nicht zu ermitteln


Das Apartmenthaus Julián José brach am Morgen des 14. April 2016 in sich zusammen und riss sieben Menschen in den Tod. Foto: EFE

Das Strafverfahren wegen des Einsturzes eines Wohngebäudes in Los Cristianos im Jahr 2016 wurde eingestellt

Teneriffa – Das Bezirksgericht Nr. 3 von Arona hat das Strafverfahren wegen des Einsturzes des fünfstöckigen Wohn- und Geschäftsgebäudes Julián José in der Calle Amalia Alayón 12 in Los Cristianos eingestellt. Die Richterin Sofía Elena Valdivia kam zu dem Schluss, dass die Tragödie, bei der sieben Hausbewohner zu Tode kamen, durch das Zusammenwirken mehrerer Ursachen mit mehreren verschiedenen Verantwortlichen zustande kam. Sie sieht jedoch keine Möglichkeit, den einzelnen beteiligten Parteien – darunter die Hauseigentümergemeinschaft, die Banestobank, die Jahre zuvor einige strukturrelevante Umbauten durchgeführt haben soll, und verschiedene Bauunternehmen, die an der Errichtung und an den Umbauten des Gebäudes beteiligt waren – eine spezifische strafrechtliche Verantwortung zuzuordnen. Sie empfiehlt, die Verantwortlichkeiten auf dem zivilrechtlichen Weg zu klären.

Vertreter der ökosozialistischen Partei „Si Se Puede“ zeigten sich bestürzt und entrüstet über die Einstellung des Strafverfahrens und forderten von der Stadtverwaltung Arona, den ehemaligen Bewohnern des Hauses die rechtlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um dagegen vorzugehen. Sie monieren, dass sich die Banken, in diesem Fall die Banesto Bank, als mögliche Verursacherin der strukturellen Schwächung des Gebäudes, immer wieder aus der Affäre ziehen könnten, während Privatpersonen in derselben Situation regelmäßig zur Verantwortung gezogen würden.

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