Verfahren der kanarischen Fluggesellschaft Binter Canarias annulliert


Ein Gericht in Las Palmas hat das Verfahren bei Massenentlassungen, Kurzarbeit und Frühverrentung (expediente de regulación de empleo, ERE) der kanarischen Fluggesellschaft Binter Canarias annulliert.

2011 hatte Binter im Rahmen des ERE das Erlöschen von 65 Arbeitsverträgen beantragt und wirtschaftliche Gründe angeführt. Die Generaldirektion für Arbeit hatte die Auflösung von sieben Arbeitsverträgen mit Piloten und acht Verträgen mit Kabinenpersonal genehmigt. Wegen Formfehlern der Generaldirektion, der ihrem Antrag beispielsweise keine Auflistung der Betroffenen angefügt hatte, wurde die Genehmigung nun annulliert. Binter wurde aufgefordert, die Betroffenen wieder einzustellen und ihnen die entgangenen Gehälter zu ersetzen. Das Unternehmen will die gerichtliche Entscheidung anfechten.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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