Regierung darf nicht in die Kompetenzen der Region eingreifen
Madrid – Während die Regierung nach Möglichkeiten sucht, 25% des regulären Schulunterrichts in Katalonien auf Spanisch – und nicht auf Katalanisch – halten zu lassen, erklärte das Verfassungsgericht dieser Tage einen Absatz der vom umstrittenen ehemaligen Bildungsminister José Ignacio Wert vorangetriebenen Bildungsreform für nichtig, die spanischsprachigen Unterricht in Katalonien förderte.
In der LOMCE-Reform hatte die Regierung einen Absatz verankert, der laut dem ehemaligen Bildungsminister Wert die katalanischen Schüler „verspanischen“ sollte. Dort wurde vorgesehen, die Familien in Katalonien, die spanischsprachigen Unterricht für ihre Kinder wünschen, mit einer Subvention von 6.000 Euro den Besuch einer Privatschule zu ermöglichen. Die Regierung trat in Vorkasse, um sich den Betrag später von Katalonien erstatten zu lassen. Nach Angaben der „Generalitat“ gingen in den letzten drei Schuljahren rund 560 entsprechende Anträge ein; 50 der beantragten Subventionen wurden bewilligt.
Im März 2014 hatte die „Generalitat“, die katalanische Regionalregierung, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im Februar nun gab das spanische Verfassungsgericht den Katalanen recht. Der Staat habe in die Kompetenzen der Region Katalonien in den Bereichen Bildung und Sprache eingegriffen, urteilten die Richter, und erklärten den Absatz der LOMCE-Reform für nichtig.
Damit erlitt die Regierung einen Rückschlag. Das Bildungsministerium unter Íñigo Méndez de Vigo sucht nämlich gerade nach Möglichkeiten, um Spanisch als offizielle Zweitsprache im Schulunterricht in Katalonien fest zu verankern, was zur Folge hätte, dass 25% der Unterrichtsstunden in Spanisch abgehalten werden müssten. Dabei will sich das Ministerium zunutze machen, dass die Regierung über den immer noch aktiven Artikel 155 der Verfassung weiterhin die Regierungskontrolle über Katalonien ausübt. Nun erschwert jedoch die Entscheidung des Verfassungsgerichtes dieses Vorha- ben der Regierung.
Darüber hinaus haben die obersten Richter des Landes einen weiteren Absatz des Gesetzes gekippt, in dem die Regierung sich vorbehalten hatte, den Regionen den zweisprachigen Unterricht per Verfügung – also nach eigenem Gutdünken – aufzuerlegen.
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