Die Kurzarbeitsregelung gilt nun bis Ende September
Madrid – Die inzwischen vierte Verlängerung der Regelung über die Kurzarbeit (ERTE), die die spanische Regierung Ende Mai nach intensiven Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften beschlossen hat, wird die Staatskassen weitere 3,4 Milliarden Euro kosten. Wie der Minister für Soziale Sicherheit, José Luís Escrivá, erklärte, wird allein die Freistellung von Sozialversicherungsbeiträgen, die nun für weitere vier Monate, also bis Ende September, gilt, etwa 2 Milliarden Euro verschlingen. Weitere 1,4 Milliarden Euro müssen darüber hinaus für die Übernahme von sozialen Leistungen bereitgestellt werden, hat diesbezüglich das Arbeitsministerium mitgeteilt.
„Bis heute haben wir für die Kurzarbeit bereits 19 Milliarden Euro investiert“, erklärte Escrivá, nachdem er sich mit den Sozialpartnern einigen konnte. Durch die nun beschlossene erneute Verlängerung der Kurzarbeitsregelung will die Regierung vor allem erreichen, dass ein Großteil der 558.000 Arbeitnehmer, die derzeit noch wegen der Pandemie von den Kurzarbeitsverhältnissen betroffen sind, wieder in den regulären Arbeitsmarkt zurückgeführt werden kann. Um entsprechende Anreize zu bieten, wurde unter anderem eine deutliche Vergünstigung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer beschlossen, die wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Escrivá erklärte in diesem Zusammenhang, angesichts der Tatsache, dass sich die Situation insbesondere im Hinblick auf die Ansteckungsgefahr im Vergleich zu Januar dieses Jahres erheblich entschärft habe, sei es nun besonders wichtig, die Reaktivierung möglichst vieler Kurzarbeiter zu erreichen
Die Verlängerung der Kurzarbeitsregelung gilt auch für die etwa 460.000 Selbstständigen, die derzeit noch auf die eine oder andere Art und Weise aufgrund der Pandemie staatliche Unterstützung erhalten. Auch sie haben nach Angaben von Escrivá bis Ende September weiterhin Anspruch auf die jeweils für sie geltenden Hilfsmittel.
Insbesondere die Gewerkschaften zeigten sich nach der Einigung erfreut darüber, dass die Verlängerung der Kurzarbeitsregelung erneut „im sozialen Dialog“ mit allen betroffenen Sozialpartnern getroffen werden konnte. Auch gaben sie sich zuversichtlich, dass der verlängerte gesetzliche Rahmen dazu beitragen werde, den Arbeitsmarkt nach 1,5 Jahren pandemiebedingter Einschränkungen wieder anzukurbeln und die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer in ein reguläres Arbeitsverhältnis zurückzuführen.