Eine notariell im Ausland zu erteilende und für Spanien gültige Vollmacht, z.B. zum Kauf oder Verkauf von Immobilien, für die Erbschaftsannahme, für Verwaltung oder was auch immer muss grundsätzlich und stets die Ausweis- oder Passnummer des Vollmachtgebers enthalten.
Besser auch noch zusätzlich die Ausweisnummer der bevollmächtigten Person plus Geburtsdatum zur besseren Identifizierung.
Achtung: Formulierungen wie „persönlich bekannt“ oder „ausgeweisen durch gültigen deutschen Pass/Personalausweis“ genügen ausdrücklich nicht für den Rechtsverkehr in Spanien!
Auf Nummer „Sicher“ gehen
Um ganz sicher zu gehen und sämtliche Zweifel an der Identität auszuschließen also: Angabe von Ausweisnummer und Geburtdatum, nicht nur des Vollmachtgebers, sondern auch des Vollmachtnehmers.
N.I.E. immer erforderlich!
Wer immer im Behördenverkehr in Spanien vor Notaren, bei der Justiz oder sonstwo tätig wird, braucht die persönliche N.I.E (Número de Identificación de Extranjeros).
Diese können wir innerhalb weniger Tage beschaffen. Wir brauchen hierzu nur Originalausweis oder Pass sowie ein Passfoto. Statt Originalausweis oder Pass genügt auch eine von einem spanischen Generalkonsulat in Deutschland oder sonstwo im Ausland, beglaubigte Fotokopie.
Die N.I.E. braucht, wer kaufen oder verkaufen will, wer als Bevollmächtigter auftritt, wer einen spanischen Nachlass annehmen will und seit neuestem auch – so unsere Erfahrung – wird die N.I.E. verlangt von einem deutschen Insolvenzverwalter (früher Konkursverwalter) der zur Konkursmasse gehörende Immobilien in Spanien aufgrund seines Amtes verkauft.
Seit Dezember 2006 sind die Vorschriften noch regider geworden. Jeder, der überhaupt amtlich agieren will, muss eine N.I.E. haben, sei es auch nur als Übersetzer oder Bevollmächtigter.
Wenn also z.B. ein Erbe im Ausland einem ausländischen Anwalt eine Vollmacht erteilt, eine spanische Erbschaft anzunehmen, so braucht der ausländische Anwalt auch eine N.I.E., obwohl er nur als Bevollmächtigter auftritt und gar nicht in die Erbschaft involviert ist. Allein der Umstand, dass er im Behördenverkehr tätig wird, erfordert eben die N.I.E.
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