Vorgesehene Änderungen bezüglich der Einkommensbesteuerung von Nichtresidenten für 2015


Ein Artikel von Rafael Agudo Suárez

Am 31.12.14 endet die Frist zur Einreichung der Einkommenssteuer für 2013 für Nichtresidente, die hier in Spanien eine Immobilie besitzen und hieraus keine Vermietungseinkünfte beziehen.

Diese Steuer wird auch als „Eigennutzungssteuer“ bezeichnet. Dabei wird eine Einkunft aufgrund des bloßen Besitzes des Immobilieneigentums angenommen (1,1% bzw. 2% des Katasterwertes), der mit 24,75% im Jahr 2013 und 2014 besteuert wird.

Der Gesetzesänderungsentwurf, welcher Änderungen bzgl. der Einkommenssteuer für Nichtresidente beinhaltet, enthält aktuell die folgenden Modifizierungen:

1. Der Steuersatz beträgt zukünftig 24% anstatt der 24,75%, die aktuell angesetzt werden und für Residente eines Staates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes mit effektivem Informationsaustausch lediglich 19% (in 2014 20%).

2. Die Steuerzahler, die Residenten eines Staates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes mit effektivem Informationsaustausch sind, werden danach von der Besteuerung des Gewinns aus dem Verkauf einer Immobilie, in der sie gewöhnlich leben, wenn sie in Spanien sind, befreit, soweit der erhaltene Kaufpreis in eine andere Immobilie zum vorgenannten Nutzungszweck investiert wird. In jedem Fall muss aber der Einkommenssteuerrückbehalt vorgenommen werden, soweit die Reinvestition nicht vor dem Verkauf der alten Immobilie stattgefunden hat.

3. Eine andere wichtige Änderung, die zu beachten ist, stellt der Wegfall der Koeffizienten hinsichtlich der Aktualisierung des Wertes der Immobilie, der die Auswirkung der Inflation ausgleicht sowie der Wegfall der Reduzierungskoeffizienten bzgl. der Einkommenssteuer für Immobilien, die vor 1994 erworben worden sind, dar. Der letztgenannte Koeffizient fällt allerdings nur bei Verkäufen von über 400.000 Euro weg. Der Wegfall dieser Koeffezienten betrifft auch Nichtresidente und führt zu einem erheblichen Anstieg der Steuerlast bei einer Grundstücksübertragung für den Verkäufer.

Der Autor Rafael Agudo Suárez ist Steuerberater und Betriebswirt bei

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