Vorschriften für Lockerungsmaßnahmen ab 2. Mai

Salvador Illa. Foto EFE

Salvador Illa. Foto EFE

Das Gesundheitsministerium hat für Spaziergänge und Sport Zeitfenster nach Altersgruppen festgelegt

Madrid – Ab 2. Mai um 00.00 Uhr gelten die neuen Vorschriften, die von der spanischen Regierung im Zusammenhang mit den Lockerungen der sogenannten Phase 0 des Vierstufenplans beschlossen wurden. Gesundheitsminister Salvador Illa gab die Einzelheiten dazu am 30. April in einer Pressekonferenz bekannt.

Am 2. Mai ist die seit Mitte März geltende Ausgangssperre für die erwachsene Bevölkerung von Spanien zumindest teilweise zu Ende. Kinder dürfen seit dem 26. April täglich für einen Spaziergang, der nicht länger als eine Stunde dauern darf, an die frische Luft. Ab dem 2. Mai dürfen nun auch alle Bürger, die älter als 14 Jahre sind, auf die Straße. Allerdings gelten während der ersten Phase der Lockerung der Corona-Beschränkungen weiterhin Einschränkungen. Was wer, wo und wie lange darf, erläuterte Salvador Illa im Einzelnen.

Spaziergänge für alle, aber der Reihe nach

Um Menschenaufläufe zu vermeiden und Risikogruppen in der Bevölkerung zu schützen, wurden für die Spaziergänge verschiedener Altersgruppen unterschiedliche Zeiten festgelegt. So werden die Bürger zunächst in „Schichten“ ihre Wohnungen verlassen. Salvador Illa erklärte, dass infolge der positiven Entwicklung der Epidemie in den letzten Tagen diese Lockerungsmaßnahmen möglich seien.

Sport und Bewegung

Ab dem 2. Mai ist individueller Sport an der frischen Luft innerhalb des Wohnorts erlaubt. Jogger und andere Sportler wie Radfahrer sind dazu angehalten, einen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen zu halten. Für die Ausübung von Sport gilt das Zeitfenster 6.00-10.00 und 20.00-23.00 Uhr.

Personen ab 14 Jahren

Personen ab 14 Jahren können einmal pro Tag, maximal zu zweit – immer vorausgesetzt, beide Personen leben im selben Haushalt – einen Spaziergang im Umkreis von einem Kilometer zur Wohnung unternehmen. Für diese Altersgruppe gilt dasselbe Zeitfenster wie für Sporttreibende: 6.00 bis 10.00 Uhr und 20.00 bis 23.00 Uhr.

Pflegebedürftige und Personen über 70 Jahre

Pflegebedürftige Personen und über 70-Jährige können individuell Sport treiben und Spaziergänge in Begleitung einer Person (Betreuer oder Familienangehörige zwischen 14 und 70 Jahren aus demselben Haushalt) unternehmen. Zeitfenster für diese Altersgruppe: 10.00-12.00 und 19.00-20.00 Uhr.

Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern

Die festgelegten Zeitfenster gelten nicht für Gemeinden mit 5.000 oder weniger Einwohnern. In solchen kleineren Orten können die Menschen ungeachtet ihres Alters zwischen 6.00 und 23.00 Uhr spazieren gehen oder Sport treiben.

Kinder unter 14 Jahren

Kinder unter 14 Jahren, die seit dem 26. April die Erlaubnis hatten, einen täglichen Spaziergang in Begleitung eines Erwachsenen zu unternehmen, müssen sich ab dem 2. Mai ebenfalls an ein Zeitfenster halten. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen Kinder unter 14 Jahren nun nur noch zwischen 12.00 und 19.00 Uhr auf die Straße gehen. Die Dauer des Spaziergangs bleibt weiterhin auf maximal eine Stunde beschränkt, und die Entfernung zum Wohnsitz darf nicht mehr als einen Kilometer betragen.

Gesundheitsminister Salvador Illa erklärte, dass dieses neue Zeitfenster dazu gedacht ist, zu vermeiden, dass Kinder und Senioren bei den Spaziergängen zusammentreffen. Die Verordnung kann im Gesetzblatt Boletín Oficial del Estado (BOE) Nr. 121 vom 1. Mai 2020 unter www.boe.es nachgelesen werden.

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