VOX plant, den Besitz von Pistolen zu erleichtern


Santiago Abascal, Parteivorsitzender von VOX, mit dem Stierkämpfer Morante de la Puebla in der Stierkampfarena von Valencia. Foto: EFE

Schusswaffeneinsatz gegenüber Einbrechern soll erlaubt sein

Madrid – Santiago Abascal, Vorsitzender der rechtspopulistischen VOX-Partei, will das Strafgesetzbuch und das Waffengesetz ändern und den Besitz von Pistolen erleichtern. Ebenso will er Straffreiheit bei Schusswaffeneinsatz gegenüber Einbrechern erwirken. Diese Äußerungen erzeugten Kritik von allen Seiten. Gewerkschaften der Nationalpolizei und die Vereinigung der Guardia Civil bezeichneten die Idee als „Unsinn“. Bei einer Umsetzung des Vorschlages von Abascal würden die gewalttätigen Delikte erheblich zunehmen. Dabei sei gerade in Spanien die Kriminalitätsrate relativ niedrig.

Bei einem Interview mit der Website „armas.es“ schlug der Parteivorsitzende von VOX „eine radikale und dringend erforderliche Änderung des Gesetzes“ vor. Und zwar „nicht nur, damit die Spanier, die nicht vorbestraft und in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte sind, in ihrem Zuhause über eine Waffe verfügen, damit sie diese in Situationen mit einer realen Gefährdung ihres Lebens benutzen können. Dabei sollten sie sich nicht mit einer Anzahl von Gerichtsverfahren, Gefängnisstrafen oder sogar Entschädigungszahlungen an die Familienangehörigen der Verbrecher, die sie angegriffen haben, konfrontiert sehen“.

Tatsächlich können die Spanier, „die nicht vorbestraft und in vollem Besitz ihrer geistigen Kräfte sind“, eine Schusswaffe, konkret ein Jagdgewehr oder eine Pistole, besitzen, allerdings wird die Lizenz für eine Pistole nur an diejenigen vergeben, bei denen die Guardia Civil die Notwendigkeit des Waffenbesitzes bestätigt hat. In Spanien sollen nur etwa 10.000 Privatpersonen eine Pistole besitzen, während etwa eine Million Jagdgewehre gemeldet sind. Weitere Zehntausende Waffen sind im Besitz von Soldaten und Polizisten. Abascal, der früher von ETA bedroht wurde, versichert, immer eine Pistole mit sich zu führen.

Was Abascal vorschlägt, ist nicht nur eine Änderung des Waffengesetzes, sondern auch eine Reform des Strafgesetzbuches, um das spanische Konzept der Notwehr auszuweiten. Derzeit wird die Verteidigung einer Person oder eigener oder fremder Rechte gerechtfertigt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: rechtswidriger Angriff, Gebotenheit und Verhältnismäßigkeit der Abwehrhandlung und keine Provokation des Verteidigers. Die Notwehr ist in Artikel 20.4 des Código Penal, des Spanischen Strafgesetzbuches, geregelt. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass ein rechtswidriger Angriff bei „unrechtmäßigem Eindringen“ in eine Wohnung vorliegt.

Der Vorschlag von VOX wurde von Vertretern der Polizei und Guardia Civil vehement abgelehnt. Aufgrund der Kriminalitätsstatistiken – laut der letzten Statistik von Eurostat für 2016, belegte Spanien den vierten Platz der EU-Länder mit der geringsten Zahl von Tötungsdelikten auf 100.000 Einwohner, daher seien die Änderungen überflüssig, heißt es.

Juan Fernández von der Vereinigung der Guardia Civil (AUGC) stufte das Vorhaben sogar als „gefährlich“ ein, schließlich zeige „die Erfahrung anderer Länder, dass bei mehr Waffen auch mehr Gewalttaten begangen“ würden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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