Was tun im Krankheitsfall?


Ein Beitrag von Dr. jur. Rainer Fuchs, Autor des Experten-Ratgebers „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“

Spanien hat einen kostenlosen und im Wesentlichen steuerfinanzierten staatlichen Gesundheitsdienst, wie es ihn auch in vielen anderen europäischen Ländern, zum Bei­spiel in England, Italien und in Nordeuropa gibt. Die Qualität der medizinischen Versorgung in Spanien ist regional unterschiedlich, oft sogar sehr gut und vergleichbar mit der Versorgung in Deutschland. Auf den Kanaren gibt es insgesamt eine sehr gute medizinische Versorgung, allerdings – vor allem in den Urlaubszeiten – auch deutliche Versorgungsengpässe und unter Umständen lange Wartezeiten.

In den meisten Gebieten, in denen deutsche Residenten leben, praktizieren in der Nähe zahlreiche deutsche Privatärzte und Privatkliniken, die nicht selten hervorragende Qualität bieten. Oft reisen hochqualizierte Ärzte für Behandlungstage oder Operationen eigens aus Deutschland an. Die Kosten stehen allerdings manchmal auf einem anderen Blatt, und von den deutschen gesetzlichen Krankenkassen werden bestenfalls anteilige Kosten übernommen. Demgegenüber behandelt der spanische staatliche Gesundheitsdienst Residenten, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich kostenlos.

Belasten deutsche Residenten das spanische Gesundheitssystem?

Die staatlichen spanischen Kliniken und Ärzte stellen Ihnen keine Rechnungen aus, wenn Sie als gesetzlich in Deutschland Versicherter behandelt werden. Es ist vielmehr so, dass die Kliniken ihre Behandlungen dem staatlichen Gesundheitsdienst melden, der dann die Kosten mit der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) in Bonn abrechnet. Das ist für die spanische Klinik, die sonst mit Abrechnungen nichts zu tun hat, sehr aufwendig. Außerdem bringt es der Klinik am Ende nichts ein, weil die Zahlungen der deutschen Kassen über die DVKA nicht ihr selbst zugutekommen, sondern in den großen allgemeinen Topf der spanischen staatlichen Kranken- versicherung wandern.

Es hat sich gezeigt, dass in der Vergangenheit Tausende von Behandlungen in spanischen Kliniken bei deutschen Patienten erbracht worden sind, ohne dass eine Abrechnung mit den deutschen Kassen erfolgte. Daher kommt dann die verbreitete Mär, dass deutsche Residenten den spanischen Gesundheitsdienst teuer zu stehen kommen – wie Sie sehen, ist das Unsinn!

Kostenlose Behandlung nur mit der „EHIC“-Gesundheitskarte

Eine kostenlose Behandlung im spanischen Gesundheitsdienst erhalten alle Deutschen, die eine Gesundheitskarte ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse besitzen. Auf der Rückseite muss sich der Aufdruck befinden: „European Health Insurance Card – EHIC“. Sofern dieser Aufdruck bei Ihnen nicht vorhanden ist, sollten Sie umgehend eine neue Gesundheitskarte von Ihrer Krankenkasse erbitten.

Aber Vorsicht:

. Die kostenlose Behandlung mit der deutschen Gesundheitskarte mit dem EHIC­Aufdruck gibt es nur im spanischen Gesundheitsdienst und nicht bei privaten spanischen oder deutschen Ärzten und Kliniken!

. Außerdem führt der Weg zum Facharzt oder in die Klinik immer über den örtlichen Gesundheitsdienst (Centro de Salud).

. Nur im Notfall dürfen Sie direkt in die Notaufnahme einer Klinik gehen. Dort sind Sie allerdings auch sonst in guter Gesellschaft, denn viele Spanier nutzen die Notaufnahme, um Wartezeiten in der Klinik zu vermeiden – ohne dass eigentlich ein Notfall vorliegt.

Viele Residenten achten nicht auf die Regeln, die einzuhalten sind, wenn sie kostenlos behandelt werden wollen. Wer sich nicht an die Regeln hält, gerät leicht, ohne es zu wissen, in eine private Arztpraxis oder Klinik und wird dann privat behandelt – und das kann unter Umständen recht teuer werden.

Privatärztliche Behandlung

In Spanien gibt es keine staatliche Gebührenordnung, die den privaten Kliniken und Ärzten Grenzen für ihre Honorare setzt. Nicht immer wird die deutsche Kasse im Nachhinein wenigstens für einen Teil der Kosten aufkommen. Deshalb ist es wichtig, die Regeln zu kennen, auch wenn noch kein akuter Bedarf an ärztlicher Behandlung besteht. So können Sie sich dann im Krankheitsfall richtig verhalten und viel Geld und Ärger sparen.

Mein Rat:

Wenn Sie sich privat behandeln lassen, scheuen Sie sich nicht, vorher nach den Kosten zu fragen! Und lassen Sie sich auf jeden Fall eine detaillierte Rechnung über die Behandlung ausstellen – sonst ist eine Beteiligung an den Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung von vornherein ausgeschlossen.

Mein Tipp:

Fragen zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: Tel.: 0049 (0) 30 340 60 66 ­ 01. Fragen zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt in Spanien beantwortet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA). Tel.: 0049 (0) 228 95 30 ­ 0

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oder direkt beim Verfasser unter E-Mail: ratgeber-spanien@gmx.de

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