Im Interview mit der Ascav-Präsidentin über das „Anti-Ferienwohnungen-Dekret”
Die Vermieter von Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln sind alarmiert. Das kürzlich verabschiedete Dekret der kanarischen Regierung hat ihre Aktivität zwar endlich reguliert, dabei jedoch “praktisch 100 Prozent der Ferienwohnungen in touristischen Zonen von der Ferienvermietung ausgeschlossen”, klagt Doris Borrego, Präsidentin des Verbands der Ferienvermieter.
Die kanarische Regierung hat ein Dekret verabschiedet, mit dem endlich Klarheit in die rechtliche Grauzone rund um die Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen gebracht werden sollte.
Der Verband der Ferienvermieter Ascav klagt jedoch an, dass das Dekret noch „in letzter Minute“ so abgeändert wurde, dass praktisch 100 Prozent der Ferienwohnungen in touristischen Zonen von der Regulierung ausgeschlossen wurden.
Im Interview mit dem Wochenblatt erklärt die Präsidentin des Verbands, Doris Borrego, die Hintergründe.
Wochenblatt: Frau Borrego, nach langem Hin und Her wurde mit dem Dekret 113/2015 endlich die Ferienvermietung auf den Kanaren reguliert, wofür die Ascav seit geraumer Zeit gekämpft hatte. Warum sind Sie trotzdem nicht zufrieden?
Doris Borrego: Wir können auf keinen Fall mit dem Ergebnis zufrieden sein, da der Sinn der Regulierung nur zwei Tage vor den Wahlen vollkommen verändert wurde. Gekämpft wurde dafür, dass das Dekret die Ferienwohnungen in die Legalität bringen würde. Dies war auch der einheitliche Wunsch des kanarischen Parlaments, das sich am 25. März in dieser Richtung ausgesprochen hatte. Auch die Kandidaten für die Präsidentschaft der Kanarischen Inseln hatten dies öffentlich nur kurz vor den Wahlen gegenüber der Ascav bestätigt.
Überraschenderweise und ohne jegliche Information wurde nur zwei Tage vor den Wahlen ein komplett gegensätzliches Dekret verabschiedet, das den Großteil der Ferienwohnungen von der „Alegalität“ direkt in die ILLEGALITÄT befördert. Der Hauptbestandteil dieser neuen Sachlage ist die Neuformulierung des Artikels 3.2, der besagt, dass alle Ferienwohnungen, die sich in touristischen Zonen und auf touristischem oder gemischtem Grund oder in touristischen oder gemischten Urbanisationen befinden, von der Regulierung ausgeschlossen sind.
Bei einem Termin der Ascav am 10. Juni mit dem Organisationssekretär der CC, José Miguel Ruano, gab dieser offen zu, dass das Dekret keineswegs dem Wunsch des Parlaments und des zukünftigen Präsidenten Fernando Clavijo Baute entspricht und deshalb zukünftig wieder geändert werden soll. Wieder Versprechungen, die evtl. nicht eingehalten werden? Wir bei Ascav vertrauen der Regierung nicht mehr und sammeln weitere Kräfte, um sie letztendlich zu einer Abänderung zu zwingen. Ohnehin kann es Monate dauern, bis das Dekret geändert wird, da der Prozess erneut beginnen muss.
WB: Was bedeutet das Dekret konkret für die privaten Vermieter auf den Kanaren? Wo darf an Touristen vermietet werden und wo nicht?
Borrego: Ein kurzer Blick auf alle territorialen Pläne der Gemeinden, der Inseln, der Autonomie und die Richtlinien deuten darauf hin, dass praktisch 100 Prozent der Ferienwohnungen in touristischen Zonen von der Ferienvermietung ausgeschlossen sind. Dies bezeugen verschiedene unabhängige technische Zertifikate, die die Ascav beantragt hat. Ein gutes Beispiel ist Adeje, wo unterhalb der Autobahn von der Grenze von Arona bis einschließlich Callao Salvaje die private Vermietung nun verboten ist. Oder ganz Puerto de la Cruz, Bajamar, Punta del Hidalgo etc. Damit wurden alle Wünsche der Hotel-Lobbys berücksichtigt, und daher nennen wir bei Ascav diese Regulierung „Anti-Ferienwohnungen-Dekret“.
WB: Was ist mit den Geschäften, Cafés und Restaurants, die vielmehr von Individualurlaubern als von Touristen mit All-inclusive-Paket leben?
Borrego: Die Ascav hat in den letzten zwei Wochen auf allen Inseln Informationstreffen mit Mitgliedern, Vertretern der betroffenen Handelsverbände und Politikern abgehalten, und die Teilnahme war außerordentlich groß. Betroffen sind letztendlich alle Inselbewohner, da die Wirtschaft generell wesentliche Einbußen erleiden wird. Die Konsequenz ist, dass private Vermieter nun alle Reservierungen stornieren und somit ihre Einkünfte verlieren, dass die Einnahmen der Geschäfte, Bars, Restaurants, Supermärkte in den touristischen Zonen drastisch sinken und somit viele Arbeitsplätze verloren gehen werden. Das „All-inclusive“-Konzept erwürgt die Wirtschaft im Umkreis der Hotels, und bislang war die Ferienvermietung ein Ausgleich. Daher startet die Ascav diese Woche auch eine Plakat-Aktion, um auf die dramatischen Konsequenzen dieser Regulierung hinzuweisen und den Druck noch mehr zu verstärken.
WB: Was empfehlen Sie den Eigentümern in den „verbotenen” Gegenden zunächst – wie sollen sie sich verhalten?
Borrego: Im Großteil ist die Vermietung der Ferienwohnungen in touristischen Zonen nun illegal und kann mit Beträgen zwischen 30.001 und 300.000 Euro bestraft werden, was die Ascav nicht akzeptiert. Es wird in der Regulierung kein Unterschied zwischen einem einzelnen, privaten Vermieter und einem 5000-Betten-Hotel gemacht. Die Höhe der Strafen sind dieselben, was absurd ist. Wie kann man einen privaten Vermieter eines kleinen Apartments mit bis zu 300.000 Euro bestrafen?
Zunächst können wir den Eigentümern in den verbotenen Zonen nur nahelegen, ihre Objekte zeitweise aus den Webseiten zu nehmen und sich der Ascav anzuschließen. Umso mehr Mitglieder wir sind, umso mehr Druck können wir bei der Regierung ausüben, um unser Ziel zu erreichen.
WB: Stimmt es, dass die Regierung gleichzeitig zur Regulierung 16 neue Inspektoren eingestellt hat, die die Einhaltung überwachen sollen?
Borrego: Laut öffentlicher Aussage dieser Woche von Ricardo Fernández de la Puente, Leiter des Tourismusressorts der kanarischen Regierung, sind tatsächlich 19 neue Inspektoren eingestellt worden. Dies bedeutet, dass sich deren Anzahl fast verdreifacht hat! Angeblich sollen diese zwar nicht nur die Einhaltung dieses Dekrets überwachen, sondern als generelle Kontrolleure im Tourismusbereich dienen. Dass dies jedoch ausgerechnet jetzt zu diesem Zeitpunkt erfolgt, lässt keine Zweifel, dass wieder einmal die Wünsche der Hotelier-Lobby befolgt werden.
WB: Wie kann es sein, dass ein Dekret in letzter Minute so drastisch geändert wird? Werden Sie dagegen vorgehen?
Borrego: Als allererstes arbeitet die Ascav bereits an einer Anzeige bei der nationalen Wettbewerbsbehörde. Wenn Ferienwohnungen nun offiziell zwar eine touristische Modalität darstellen, sich jedoch nicht in touristischen Zonen befinden dürfen, bedeutet dies, dass ein direkter Wettbewerb mit dem restlichen Tourismus ausgeschlossen ist. Außerdem planen wir, gerichtlich gegen das Dekret 113/2015 mit einem Einspruch vorzugehen. Die Ascav-Mitglieder werden am 25. Juni bei einer außerordentlichen Versammlung in Santa Cruz darüber abstimmen.
WB: Wird die neue Regierung etwas an dem Dekret ändern?
Borrego: Anzeichen dafür gibt es, wie etwa das Versprechen des Organisationssekretärs der CC, José Miguel Ruano. Doch wir vertrauen derartigen Aussagen nicht mehr. Um eine baldige Änderung zu erreichen, müssen wir auf allen Seiten Druck machen.
WB: Wie kann ich Mitglied bei Ascav werden oder die Arbeit des Vereins anderweitig unterstützen?
Borrego: Über ein Formular auf unserer Website www.ascav.es unter „hazte socio“ ist es sehr einfach, Mitglied zu werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 10 Euro pro Monat und wird vierteljährlich eingezogen. Wir sind außerdem immer dankbar für hilfreiche Hände. Auf jeder Insel gibt es eine kleine Gruppe von Mitgliedern, die aktiv mitarbeiten – da wird immer Hilfe benötigt.
WB: Wir bedanken uns für das Gespräch.
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