Zimmermädchen protestieren gegen Gehaltsminderung


Die Betroffenen und ihre Unterstützer versammelten sich vor dem Hotel in Puerto de la Cruz, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Foto: Camareras de piso de canarias

Durch die Ausgliederung des Reinigungspersonals haben sich ihre Arbeitsbedingungen verändert

Teneriffa – Im vergangenen Jahr machten Zimmermädchen in den unterschiedlichsten Urlaubsregionen Spaniens immer wieder mit Protesten auf ihre prekären Arbeitsbedingungen aufmerksam. Zu wenig Gehalt, zu viele Zimmer, Schuften unter Druck, unbezahlte Überstunden und nicht anerkannte Berufskrankheiten stehen auf der langen Liste ihrer Klagen.

Ende Februar machten rund 20 betroffene Angestellte des Hotels Be Live Orotava Palace in Puerto de la Cruz vor dem Hoteleingang auf ihre Lage aufmerksam. Die Hotelkette Be Live hat in diesem und einem weiteren Hotel im Süden der Insel die Hausreinigung an eine externe Firma vergeben, was für die Angestellten eine Gehaltsminderung um 40% sowie eine Beschneidung ihrer Rechte bedeutete. Wie Gladys Medina von der Gewerkschaft Comisiones Obreras (CCOO) erklärte, zogen die Betroffenen gegen die Ausgliederung des Reinigungspersonals vor Gericht, konnten jedoch bislang kein klares Urteil erwirken. Zahlreiche Einsprüche vonseiten des Unternehmens haben den Fall nun bis zum Obersten Gerichtshof der Kanaren gebracht, dessen Urteil erwartet wird.

Der Verband der Zimmermädchen (Asociación de Camareras de Pisos de Canarias) unterstützte die Reinigungskräfte des Hotels Be Live Orotava Palace, die angaben, seit sieben Jahren von der Hotelleitung und der Hausdame gedemütigt zu werden. Sie müssten unter Zeitdruck eine zu große Zahl von Zimmern putzen und würden zum Teil bis zu 10 Stunden arbeiten, ohne eine Vergütung für die Überstunden zu erhalten. Hinzu komme die gehaltliche Diskriminierung. Dabei gehe es um eine Differenz von mehr als 225 Euro, die eine ausgegliederte Arbeitskraft im Vergleich zu einer vom Hotel angestellten Kraft weniger bezieht. Die Zimmermädchen hoffen auf eine baldige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu ihren Gunsten, da laut gültigem Tarifvertrag die Ausgliederung des Reinigungspersonals untersagt ist. Die erhebliche Gehaltsminderung als Angestellte einer externen Firma kommt dadurch zustande, dass nicht der Tarifvertrag des Hotelgewerbes, sondern der für die Beschäftigten der Gebäudereinigung angewendet wird.

Ausbeutung an der Tagesordnung

Die regelrechte Ausbeutung der Zimmermädchen in Spanien hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, und trotz Protesten und Gerichtsverfahren hat sich kaum etwas geändert, wie das Beispiel von Rosa (*) zeigt. Sie putzt in einem der renommiertesten und größten Luxushotels im Süden von Teneriffa, das zu einer spanischen Hotelkette gehört. Wie viele ihrer Kolleginnen muss sie täglich eine vorgegebene Zahl von Zimmern reinigen, was innerhalb ihrer Arbeitszeit nicht zu schaffen ist. Vor allem die Reinigung der Ab- und Anreise-Zimmer erfordert mehr Zeit, als sie zur Verfügung hat. Als Rosa mal wieder (unbezahlte) Überstunden machen musste, rutschte ihr auf einer abschüssigen Rampe auf dem Hotelgelände der Reinigungswagen aus der Hand. Bei dem Versuch, den Wagen festzuhalten, verstauchte sie sich den Knöchel. Ihre Vorgesetzten wollten die Verletzung nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Der Unfall habe sich außerhalb der regulären Arbeitszeit ereignet. Eine Krankschreibung kam nicht infrage. Rosa musste acht Tage ihres Jahresurlaubs nehmen, um ihren Knöchel zu kurieren.

(*) Name von der Red. geändert.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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