10.000 Euro Strafe wegen Lärmbelästigung durch Straßenreinigung


Die öffentliche Straßenreinigung darf die Nachtruhe von Anwohnern nicht stören. Das hat jetzt der Oberste Gerichtshof in einem Urteil entschieden, das die Stadt Bilbao dazu verdonnert, einen durch die Fahrzeuge der Straßenreinigung belästigten Anwohner mit 10.000 Euro zu entschädigen.

Madrid/Bilbao – In dem Urteil heißt es, auch die öffentliche Straßenreinigung müsse die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten einhalten. Sollte das nicht geschehen, stelle es einen Verstoß gegen das Familienrecht dar und die betroffenen Bürger haben ein Recht auf Entschädigung.

Jeden Sonntag zwischen 6.30 und 8.30 Uhr ging die öffentliche Straßenreinigung mit ihren Fahrzeugen in Bilbao in der Straße von Gabriel Marcos Rico ihrer Arbeit nach. Der Lärm, der dabei von einer Art Tankwagen ausgelöst wurde, der mit starkem Wasserstrahl die Straße reinigte, sei um diese Uhrzeit unzumutbar gewesen, hat der Oberste Gerichtshof nach über vier Jahren Rechtsstreit jetzt entschieden.

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