Verbraucherschützer legen den Kunden nahe, sich gut vom Fachmann beraten zu lassen
Kanarische Inseln/Madrid – Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Dezember entschieden hatte, dass die spanischen Banken die Schuldner von Hypothekendarlehen für die durch die „cláusula suelo“ verhinderten Einsparungen bei den Ratenzahlungen nicht erst ab 2013 sondern bereits ab 2009 entschädigen müssen (das Wochenblatt berichtete), fanden landesweit diverse Informationsveranstaltungen statt. Am 16. Januar veranstaltete die Verbraucherschutzvereinigung im Banken- und Versicherungssektor (Adicae) ein entsprechendes Treffen in Las Palmas.
210 Millionen Euro
Der Leiter der Adicae auf den Kanaren, Manuel Fajardo, gab bekannt, etwa 100.000 Canarios könnten ihre Ansprüche gegen die Banken geltend machen und die widerrechtlich nicht eingesparten Beträge zurückverlangen. Adicae schätzt, dass allein auf den Kanaren die Banken etwa 210 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Den Betroffenen riet Fajardo, „mit Vorsicht vorzugehen, nicht sofort das erste Angebot der Banken anzunehmen und sich fachkundigen Rat einzuholen“.
Außergerichtliches Verfahren
Nur wenige Tage nach der Informationsveranstaltung in Las Palmas handelten die Regierung und die PSOE, die wichtigste Oppositionspartei im Parlament und somit mitentscheidend bei Beschlüssen, die Vorgaben für den Bankensektor zur Rückzahlung der wegen „cláusulas suelo“ zu viel gezahlten Beträge aus.
Seit dem 23. Januar können alle Kunden mit „cláusula suelo“ in den Bankfilialen ihre Forderung zur Rückerstattung der zu viel gezahltenen Beträge und zur Zahlung von Zinsen geltend machen. Mit der Anzeige der Forderung bei der Bank beginnt ein außergerichtliches Verfahren. Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten, welches dieser annehmen oder ablehnen kann. Die Parteien haben drei Monate Zeit, um sich über die Höhe der Rückzahlung und der angefallenen Zinsen einig zu werden. Die Erstattung soll primär durch Rückzahlung erfolgen, doch dürfen die Banken auch andere Produkte oder Konditionen anbieten. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Kunde vor Gericht gehen. Wenn der Richter feststellt, dass die Bank einen höheren Betrag zurückzahlen muss als dem Kunden angeboten, werden die Gerichtskosten der Bank auferlegt.
Die Experten legen den Kunden nahe, sich von Rechtsanwälten oder Verbraucherschützern fachkundig beraten zu lassen.
Die Kunden sollen die rückerstatteten Beträge nicht versteuern, jedoch die hieraus resultierenden Steuererleichterungen zurückgeben müssen.
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]