Neue Verordnung erleichtert Entlassungen im öffentlichen Sektor
Am 31. Oktober trat eine neue Verordnung in Kraft, die landesweit 840.000 Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor gefährdet, davon allein 18.000 auf den Kanarischen Inseln. Die Königliche Gesetzesverordnung (Real Decreto Ley) 1483/2012 erleichtert der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu einem sogenannten Verfahren bei Massenentlassungen, Kurzarbeit und Frühverrentung (expediente de regulación de empleo, ERE).
Madrid – Seit Ende Oktober ist hierfür nur nötig, dass die jeweilige Behörde defizitär ist oder deren Etat im laufenden Geschäftsjahr um 5% bzw. in den zwei letzten Geschäftsjahren um 7% gekürzt wurde. Wie bei Privatunternehmen müssen Entlassungen auf „wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen“ beruhen. Die Beamten sind nicht von der Regelung betroffen, die fest Angestellten des öffentlichen Sektors werden bevorzugt behandelt.
Fast alle Behörden könnten ein ERE einleiten
Auf den Kanarischen Inseln sind derzeit rund 137.900 Personen in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt. Für nationale Behörden arbeiten rund 26.900 Beamte und Angestellte, für regionale Behörden 62.600, für Inselregierungen und Gemeinden 45.600 und für die Universitäten 3.300. Innerhalb der regionalen Verwaltung sind 8.300 Personen für die einzelnen Ressorts tätig, 26.400 sind im Bildungswesen und 25.000 im Gesundheitswesen beschäftigt, für die Justiz arbeiten 2.200 Personen.
Laut dem Nationalen Statistikinstitut (INE) wurden zwischen dem zweiten Quartal 2011 und dem dritten Quartal 2012 bereits 14.500 Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor abgebaut. Die neue Verordnung bedroht nun weitere 18.000 Stellen.
Francisco Bautista, Generalsekretär der Gewerkschaft FSP-UGT auf den Kanaren meint, „99,9% der öffentlichen Verwaltung auf den Kanaren könnten die neue Regelung anwenden“.
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