Der Volksverteidiger untersucht die Politik des Innenministeriums bei Übertretungen
Madrid – Das harte Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Bürger, die das Ausgehverbot missachten, wird inzwischen allgemein scharf kritisiert. Juristenverbände und sogar die Generalstaatsanwaltschaft zweifeln die Legalität der Basis der Sanktionen an. Der spanische Volksverteidiger hat inzwischen ebenfalls angekündigt, die Sanktionspolitik des Innenministeriums zu durchleuchten, um festzustellen, ob in korrekter und verhältnismäßiger Form vorgegangen werde.
Das Ministerium hatte vor einigen Tagen mitgeteilt, an einem einzigen Tag seien 9.497 Strafanzeigen durch die Polizei ergangen und insgesamt mehr als 600.000 seit Beginn des Alarmzustandes ausgestellt worden. Diese enorme Zahl hat allgemeine Empörung ausgelöst und sogar die Generalstaatsanwaltschaft und den Volksverteidiger Francisco Fernández Marugán auf den Plan gerufen. Von einem exzessiven Gebrauch dieser Sanktionsmöglichkeit ist die Rede.
Fernández Marugán hat dem Innenministerium, das Fernando Grande-Marlaska untersteht, eine ganz Batterie von Fragen über die bereits verhängten Strafen durch Beamte der Guardia Civil und die Nationalpolizei zukommen lassen sowie über die Instruktionen, welche sie in dieser Angelegenheit vom Ministerium erhalten haben. Das Ziel sei, eine allgemeine Analyse über die Form der verhängten Strafen während der Alarmzustands zu erstellen, um sicherzugehen, dass alles im Rahmen der gültigen Gesetze abgelaufen ist. Gleichzeitig habe er an das Staatssekretariat für Sicherheit drei Empfehlungen übermittelt, um die Rechte der Bürger angesichts der Einschränkungen ihrer Freiheit zu schützen. Darunter auch die Festlegung von internen Anweisungen, in denen die möglichen Fälle festgelegt sind, in denen bestimmte Aktivitäten nicht mit Strafen belegt werden können. Allerdings habe er bislang noch keine Antwort erhalten.
Diese Maßnahme der Volksverteidigung erfolgte aufgrund der Bedenken und Proteste der eingangs erwähnten Institutionen über das System der Sanktionen. Der Innenminister hatte die Anweisungen an die Ordnungshüter gegeben, das umstrittene Gesetz über Bürgersicherheit (auch als Maulkorbgesetz berüchtigt) bei Verstoß gegen das Ausgangsverbot anzuwenden, das seinerzeit von der Regierung Rajoy eingeführt wurde und von dem die Sozialisten versprochen hatten, es abzuschaffen.
Darin sind Strafen von 601 bis zu 2.000 Euro vorgesehen. Ein Bußgeldbetrag im unteren Bereich dieses Spielraums kann beispielsweise für nicht autorisiertes Entfernen verhängt werden. Bis zu 2.000 Euro können fällig werden, wenn die Polizeibeamten glauben, der „Täter“ habe Missachtung geäußert.
Nach einer Bekanntmachung von Innenminister Marlaska soll die alleinige Tatsache, sich ohne Grund auf der Straße aufzuhalten, eine Ordnungswidrigkeit gegen die vom Staat verhängten Maßnahmen während des Alarmzustands darstellen, deren Inhalt in ausreichender Weise durch die Medien und den Öffentlichen Anzeiger bekannt gemacht worden seien.
Mónica García, Generalsekretärin der Polizeigewerkschaft SUP, erklärte in diesem Zusammenhang, die Zahl der 600.000 Anzeigen könne nicht nur als simple statistische Zahl angesehen werden, sondern müsse auch im Kontext der derzeitige Krise betrachtet werden, von der Spanien und die ganze Welt betroffen seien. „Wir Polizisten sind angehalten, die Einhaltung der Ausgangssperre zu sichern und zwar mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, darunter auch das Gesetz für Bürgersicherheit. Der Sprecher des Verbandes Pro Guardia Civil, Francisco Pajuelo, erklärte seinerseits, die Beamten folgten den Anweisungen, die sie von der Regierung erhalten haben, im Einklang mit dem Gesetz und verlangte klare Instruktionen vom Innenministerium. Es wäre sehr bedauerlich, wenn die Sanktionen schließlich annulliert werden müssten. Damit ginge der Sinn der intensiven Arbeit verloren, welche die Sicherheitskräfte in den letzten Wochen geleistet haben, und dies würde ein enormes Unmutsgefühl bei ihnen hervorrufen.
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