Madrid räumt mit dem Verkaufsterror am Telefon auf. Die Autonome Region Madrid ändert in ihrem Haushaltsgesetz für 2014 das Verbraucherschutzgesetz dahingehend ab, dass die schwersten Fälle belästigender und übervorteilender Verkaufspraktiken mit bis zu 600.000 Euro Bußgeld belegt werden können.
Madrid – Dazu gehören sittenwidrige Vertragsklauseln, telefonische Belästigung und Spam-Mails. Auch die nicht gewünschte Anmeldung zu einem Service oder das Erschweren der Abmeldung oder des Anbieterwechsels sowie falsche Gasinspektionen und mangelhafter Kundendienst sollen bestraft werden. Unternehmen werden verpflichtet, mindestens fünf Jahre lang die Lieferung von Ersatzteilen für ihre Produkte zu garantieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]