800.000 Euro für Garachico


Nachdem das Wetteramt Aemet für den 2. und den 3. Februar bis zu 4 m hohe Wellen angekündigt und die Regionalregierung eine Warnung für Garachico ausgesprochen hatte, wurde die Uferstraße an jenem Wochenende wieder einmal gesperrt. Foto: Moisés Pérez Pérez

Die Reparaturarbeiten sollen in Kürze beginnen

Teneriffa – Ende Januar hat die Gemeindeverwaltung von Garachico eine Überweisung von mehr als 800.000 Euro von der Kanarenregierung erhalten. Die Mittel dienen zur Behebung der von der starken Brandung in der Nacht auf den 18. November angerichteten Schäden an öffentlichem Eigentum. Bürgermeister José Heriberto González erklärte gegenüber einer Zeitung, die Regierung habe im November umgehend das entsprechende Dekret erlassen, doch hätte der Verwaltungsweg die Überweisung verzögert. Der Betrag würde die auf 865.000 Euro angesetzten Schäden fast abdecken. Mit diesen Mitteln sollen auch die Uferstraße und die direkt anliegenden Gebäude besser vor Brandung und Wellen geschützt werden. Die Stadt habe bereits Experten mit der Projektausarbeitung beauftragt, um ein schnell entfernbares Geländer entlang der Uferstraße zu installieren, das Schwimmbad und dessen Schutzmauer zu verstärken, die Kanalisation auf der Straße an große Wassermengen anzupassen und den Schutz von öffentlichen und privaten Gebäuden zu verstärken.

Derweil hat das Versicherungskonsortium die Schäden am Fußballplatz, am Gemeindeschwimmbad und am Castillo San Miguel, das im 16. Jahrhundert errichtet und 1999 zum Kulturgut erklärt wurde, auf 320.000 Euro geschätzt, jedoch noch keine Zahlung geleistet. Diese Einrichtungen hatte die Gemeinde entsprechend versichert. Der vom Konsortium genannte Betrag wird jedoch bei Weitem nicht zur Behebung der Schäden ausreichen. Bürgermeister José Heriberto González erklärte gegenüber der Zeitung, allein die Wieder­-herstellung des Fußballplatzes werde 350.000 Euro kosten. Der neue Rasen werde 200.000 Euro kosten, dazu käme die Reparatur der Umkleideräume und der Kanalisation.

Einige der Betroffenen sollen ebenfalls noch nicht den von dem Konsortium zu leistenden Schadensersatz erhalten haben, obwohl zweieinhalb Monate vergangen sind. Diese Unternehmen können auch weiterhin nicht öffnen und beklagen die Einnahmeeinbußen.

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