90.000 Brexit-Briefe für betroffene Exporteure


Der amtierende Präsident Pedro Sánchez bei einem Treffen mit seinem Kabinett, bei dem die Vorbereitungen für den Brexit erörtert wurden. Foto: EFE

Das Finanzministerium hat die Unternehmen mit Geschäftsverbindungen zu Großbritannien über die Maßnahmen im Falle eines „harten“ Brexits informiert

Madrid – Das Finanzamt hat mehr als 90.000 Briefe mit Hinweisen und Informationen an Unternehmen verschickt, die im Exportgeschäft tätig sind und in Verbindung mit Großbritannien stehen.

Interimspräsident Pedro Sánchez hat sich Anfang September persönlich dem Thema gewidmet und im Rahmen einer Kabinettssitzung den Maßnahmenplan für einen EU-Ausstieg Großbritanniens erörtert. Nur einen Tag später traf er sich mit Vertretern der autonomen Regionen, um die Einhaltung der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen.

Das Finanzministerium arbeitet seit Monaten an den Vorbereitungen für den Ausstieg Großbritanniens aus der EU und hat mehr als 90.000 Unternehmen, die Exportgeschäfte mit Großbritannien betreiben, Briefe mit Ratschlägen zum Vorgehen im Fall eines „harten“ Brexits zugeschickt. Das Ministerium weist auf die Bedingungen hin, die nach dem Ausstieg von den Unternehmen einzuhalten sind, darunter neue Erfordernisse in Sachen Grenzbewegungen, Steuerrecht und Gesundheitsschutz.

Auch hat das Finanzamt bereits Dutzende Treffen mit Firmen und Verbänden des Handels und Exports mit Beziehungen zu Großbritannien durchgeführt, um die zu erwartenden Probleme im Handels- und Grenzwesen zu erörtern. Experten des Finanzamts und der Ministerien für Finanzen, Ausland, Gesundheit und Landwirtschaft haben die Unternehmer beraten.

Aus dem Finanzministerium heißt es, das Grenzwesen würde eher wenig Sorgen bereiten. Man verfüge bereits über einen Plan zur Verstärkung des Grenzschutzes an den Flughäfen und in den Häfen und werde dort mehr Personal einsetzen. Die größte Herausforderung für die Unternehmen bestehe vielmehr darin, sich an die neuen Bestimmungen in Sachen Pflanzenschutz anzupassen. Auch die Unternehmen des Lebensmittelsektors, des Fleisch- oder Lebendtierexports werden neue Bestimmungen erfüllen müssen, weil das Gemeinschaftsrecht der EU nicht mehr zur Anwendung kommt. Medikamente und chemische Produkte müssen ebenfalls an die neuen Anforderungen Großbritanniens angepasst werden.

Das Finanzamt hat auf seiner Website diverse Informationen zum Brexit, auch für den Fall eines Ausstiegs ohne Einigung, zusammengestellt (https://tinyurl.com/y27sk38y). Hier wird zudem Auskunft über die Änderungen bei der Mehrwertsteuer und den Spezialsteuern oder über die neuen Formalitäten bei Grenzbewegungen und Export (Zollerklärung bei jeder Sendung, obligatorische Gesundheits- und Pflanzenschutzzertifikate etc.) erteilt.

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