Der spanische Fiskus hält an den Sanktionen für Fehler bei der Erklärung des Auslandsvermögens fest
Madrid – Das spanische Finanzministerium ist entschlossen, den harten Strafkatalog im Zusammenhang mit der Erklärung des Auslandsvermögens – als Modell 720 bekannt – trotz der Warnung aus Brüssel beizubehalten. „Wir sind darauf vorbereitet, unsere Normen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu verteidigen, wenn dies erforderlich sein sollte“, verlautet aus dem Ministerium.
Vor einigen Wochen hatte die Europakommission der spanischen Regierung wegen der Steuernormen über Auslandsvermögen eine „Rüge“ zukommen lassen. Die Brüsseler Behörde verlangt eine Änderung des Modells 720, weil die vorgesehenen Strafen im Falle einer Nichtabgabe oder unvollständiger Angaben unverhältnismäßig hoch seien. Bestimmte Sanktionen können bis 150% des hinterzogenen Betrages ausmachen. Außerdem sind Strafen von 5.000 Euro für jede falsch eingegebene Summe vorgesehen. Steuerberater haben moniert, dass bedeutende Sanktionen lediglich deshalb erhoben worden seien, weil ihnen Fehler bei der Ausfüllung des Formulars unterlaufen waren. Beispielsweise, wenn eine Zahl in ein falsches Kästchen gerutscht sei.
Diese Strafen seien diskriminierend und im Widerspruch zur fundamentalen Freiheit der EU. Wenn in einem Zeitraum von zwei Monaten nicht eine zufriedenstellende Antwort erfolge, müsse Spanien mit einer Anzeige beim Europäischen Gerichtshof rechnen, verlautete aus Brüssel.
Das Finanzministerium werde seine Position verteidigen, heißt es aus Madrid. Das Mandat aus Brüssel, die Strafen zu senken, sei absolut widersprüchlich. Gebe es doch immer wieder die Anweisung, härter gegen den Steuerbetrug vorzugehen. Finanzminister Montoro versicherte, dass der Katalog der Strafen im Zusammenhang mit dem Modell 720 strikt mit der spanischen Gesetzgebung im Einklang stehe. Er werde diesen Sanktionskatalog bis zum Ende durchfechten und seine Argumente vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigen.
Der spanische Fiskus habe dank dieser umstrittenen Maßnahmen eine umfangreiche Datenbasis zusammengetragen, um den Steuerbetrug bekämpfen zu können. Besonders die von Steuerzahlern, die über gewisse Vermögen verfügen und die Möglichkeit haben, Steuerzahlungen zu vermeiden.
Erst vor einigen Monaten hatte der Fiskus bekannt gemacht, dass sich bei den Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Vermögensteuererklärung verpflichtet sind, sich die zu versteuernde Basis um 78% erhöht habe. Das sei auf die obligatorische Erklärung des Auslandsvermögens ab 2013 zurückzuführen. Aufgrund dieser Daten sei bekannt geworden, dass die Spanier ein Vermögen von rund 100 Milliarden Euro im Ausland haben.
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