Prozess Nóos – zweiter Akt


Als Iñaki Urdangarin nach der Entscheidung der Richterinnen das Gericht verließ, erwarteten ihn erboste Bürger, die das aus ihrer Sicht zu geringe Strafmaß kritisierten. Foto: EFE

Anklage und Verteidigung gehen in die Berufung

Palma de Mallorca – Nach seinem Urteilsspruch im Fall Nóos hat das Provinzgericht der Balearen nach einer Anhörung von Iñaki Urdangarin und Diego Torres entschieden, dass beide bis zur Revision ihrer Urteile, die erfahrungsgemäß nicht vor einem Jahr erfolgen wird, auf freiem Fuß bleiben können. Der Ehemann der Infantin Cristina, der zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde, darf weiterhin im gemeinsamen Heim in Genf leben. Er muss sich jedoch am ersten eines jeden Monats bei der Schweizer Justiz melden. Jeden Wohnungswechsel sowie Reisen außerhalb von Staaten der EU muss er zuvor anzeigen. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Hinterlegung eines Sicherheitsbetrages von 200.000 Euro im Fall von Urdangarin und von 100.000 Euro für Torres, hat das Gericht jedoch nicht für erforderlich angesehen.

Diego Torres, der Sozius von Urdangarin im Instituto Nóos, der zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde, musste seinen Pass abgeben und darf Spanien nicht verlassen.

Nur wenige Minuten nach der Entscheidung der Richterinnen, die auch das Urteil gefällt hatten, verließ Iñaki Urdangarin ohne Begleitung das Gerichtsgebäude von Palma de Mallorca. Während er zu seinem Auto ging, begleiteten ihn die Pfiffe und Beschimpfungen einer Gruppe von mehr als Hundert Personen, die sich vor dem Gericht versammelt hatten.

Staatsanwalt beantragt höhere Strafen

Pedro Horrach, der Antikorruptions-Staatsanwalt, der im Fall Nóos die Anklage vertreten hat, teilte bereits einen Tag nach der Urteilsverkündung mit, dass er Revision einlegen und höhere Strafen für Urdangarin und Torres fordern werde. Außerdem sei er nicht damit einverstanden, dass hohe Regierungsvertreter aus Valencia freigesprochen wurden. Für sie werde er ebenfalls Haftstrafen beantragen. „Immerhin haben sie dieselben Verträge mit dem Institut Nóos unterschrieben wie die Regierung der Balearen. Dort jedoch sind der Regierungschef und weitere Regionalpolitiker zu Gefängnisstrafen verurteilt worden“, sagte er wörtlich. Er werde dem Obersten Gerichtshof empfehlen, das Urteil aufzuheben.

Bei einem Gespräch mit dem Radiosender SER bezeichnet er die Entscheidung der Richterinnen, den Ehemann der Prinzessin auf freiem Fuß zu lassen, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, als vernünftig. Sicher sei dessen persönlicher Status dafür nicht ausschlaggebend gewesen. Bei Urdangarin existiere kaum ein Fluchtrisiko, unterstrich er. Seine Lebensumstände sowie sein Wohnsitz in der Schweiz hätten die Richterinnen dazu bewogen, trotz der Höhe der Strafe eine mögliche Flucht auszuschließen. Stattdessen ordneten sie an, dass er sich einmal monatlich bei den Schweizer Behörden melden muss.

Was die Veruntreuung öffentlicher Gelder betrifft, die den Vertretern der Regierung Valencias zur Last gelegt wurde, ist der Staatsanwalt nicht mit deren Freispruch einverstanden. Das öffentliche Unternehmen Ciudad de las Artes y las Ciencias de Valencia CACSA sei an die Normativen gebunden, Geschäfte mit Dritten öffentlich auszuschreiben. Das habe in dem Urteil keinerlei Niederschlag gefunden, obwohl für ein solches Delikt Haftstrafen zwischen vier und acht Jahren verhängt werden können.

Öffentliche Diskussion über das Urteil

Iñaki Urdangarin muss trotz der hohen Gefängnisstrafe nicht in Untersuchungshaft, das wird allgemein als logisch und vernünftig betrachtet. Was von vielen politischen Kommentatoren jedoch als nicht normal angesehen wird, ist die Tatsache, dass er seinen Wohnsitz in der Schweiz beibehalten kann. Nur einmal monatlich muss er sich bei den dortigen Behörden vorstellen, und selbstverständlich darf er auch seinen Reisepass behalten. Als geradezu widersprüchlich wird der Vermerk kritisiert, dass er jegliche Reise außerhalb des EU-Raumes anzeigen müsse, obwohl die Schweiz ein Staat außerhalb der EU sei.

„Urdangarin ist ein Spanier, der keine Wurzeln in diesem Land hat, sondern der aufgrund einer persönlichen und familiären Entscheidung dort lebt. Als vor einigen Jahren die Untersuchungen gegen ihn aufgenommen wurden und er aus dem Licht der Öffentlichkeit verschwinden wollte, nahm er mit seiner Familie in Genf seinen Wohnsitz. Die Maßnahme der Justiz ist daher eher eine Bevorteilung und daher für die Öffentlichkeit kaum verständlich“, lautet der Kommentar einer nationalen Zeitung.

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