Auf Reisen innerhalb der 28 EU-Staaten gilt seit 15. Juni der heimische Handy-Tarif
Madrid/Brüssel – Die Roaming-Gebühren, welche bisher zusätzlich zum heimischen Handy-Tarif fällig wurden, wenn man auf Reisen im europäischen Ausland telefonieren wollte, entfallen seit dem 15. Juni in den 28 Ländern der EU.
Schon seit 2007 bemüht sich die EU-Kommission darum, die Zusatzkosten für die Handynutzung im Ausland zu begrenzen, indem sie diesbezügliche Beschränkungen für Anrufe und SMS und 2009 auch für mobiles Internet erließ. Der vollständige Wegfall der Roaming-Gebühren ist der letzte konsequente Schritt hin zur Freizügigkeit der Telekommunikation innerhalb Europas. Ab sofort wird die Nutzung des Mobiltelefons auf Reisen in einem anderen Land der EU Bestandteil des Handyvertrags, und so gelten die darin vereinbarten Konditionen auch im Ausland. Wenn das Angebotspaket des Mobilfunkanbieters beispielsweise unbegrenzte Anrufe und SMS beinhaltet, so gilt dies in der gesamten EU.
Nur die Datenmengen des mobilen Internets bilden eine Ausnahme, weil die Tarife in den verschiedenen Ländern sehr
unterschiedlich sind. Vor allem Flatrates und Angebote großer Datenmengen zu sehr niedrigen Preisen sind mit den Konditionen, die in einigen EU-Ländern üblich sind, nicht kompatibel.
Um Missbrauch des freien Roamings zu vermeiden, dürfen Mobilfunkanbieter den Wohnsitz von Kunden, die vier Monate lang mehr vom Ausland als von ihrem Heimatland aus telefoniert haben, überprüfen.
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