Größter Stein des Anstoßes ist die Einstufung zahlreicher Gebäude als „Fuera de Ordenación“
Wegen einer Bombendrohung musste am 29. Dezember die Ratssitzung im Bürgermeisteramt von Santa Cruz de Tenerife vertagt werden, in der die neue Bauleitplanung der Stadt verabschiedet werden sollte, hier Plan General de Ordenación (PGO) genannt. Mehrere hundert aufgebrachte Bürger hatten sich vor dem Rathaus versammelt, um gegen die städtebaulichen Pläne der Stadt zu protestieren.
Viele von ihnen haben Angst um ihre Wohnungen, die nach Auskunft der Stadt unbegründet ist, nach Meinung des Anwalts Felipe Campos, der die Betroffenen vertritt, einen „urbanistischen Holocaust“ darstellt, von dem 70.000 Personen betroffen sein werden.
Am 4. Januar wurde im Rathaus der Hauptstadt dann aber doch allem Widerstand zum Trotz die neue Bauleitplanung mit einer erstaunlichen Mehrheit von 18 Stimmen und nur 6 Gegenstimmen verabschiedet. Sieben Jahre hatte die amtliche Bearbeitung gedauert. Vor den Türen des Rathauses bemühten sich Polizeibeamte, die mehreren hundert Protestler unter Kontrolle zu halten, und auch im Sitzungssaal hatten die Beamten zu tun. Bürgermeister Miguel Zerolo musste die Anwesenden mehrmals zur Ordnung rufen, und die Sitzung wurde mehrfach von lauten Zwischenrufen unterbrochen.
Größter Stein des Anstoßes in der neuen Planung für Santa Cruz ist die juristische Regelung des sogenannten „Régimen de Fuera de Ordenación“ (*). Bürger, deren Immobilien davon betroffen sind, fürchten um ihr Eigentum und haben Angst, dass ihre Familie dieses im Erbfall verlieren könnte. Die Urbanismusbeauftragte der Stadt, Luz Reverón, wies diese Behauptungen zurück und erinnerte daran, dass viele der Häuser, die im neuen PGO als „Fuera de Ordenacion“ aufgeführt werden, schon zuvor so eingestuft waren, und dies bislang für die Eigentümer keine Nachteile hatte. Sie hätten ihre Immobilien verkaufen, verschenken, Hypotheken aufnehmen und Renovierungen durchführen können. Die betroffenen Bürger fragen sich jedoch misstrauisch, wie lange das so bleiben wird. Die widersprüchlichen Darstellungen sorgen für Verwirrung.
Bürgermeister Zerolo sagte in einem Interview der Zeitung El Día, dass bereits der Plan General aus dem Jahr 1992 – um die Gesetze zu erfüllen – bestimmte Häuser in besonders dicht bebauten Stadtgebieten als „Fuera de Ordenación“ einstufte. So seien zum Beispiel fast alle Penthäuser „Fuera de Ordenación“. Aber in 17 Jahren habe diese Maßnahme für keinen Eigentümer eine Wertminderung oder andere Unannehmlichkeiten bedeutet, betonte er und beschuldigte linksorientierte Parteien und Gruppen, die sich gegen das System auflehnen, sowie eine gewisse Anwaltskanzlei, zum eigenen Nutzen Unruhe in der Bevölkerung zu stiften. Auf die Frage, ob er glaube, dass Eigentümer von Immobilien „Fuera de Ordenación“ in der Zukunft Probleme bei der Aufnahme einer Hypothek oder beim Verkauf haben werden, erwiderte er knapp: „In 17 Jahren hat es keine Probleme gegeben.“
(*) „Régimen de Fuera de Ordenación“: Offiziell können hiernach an der betroffenen Immobilie keine über die für die Erhaltung notwendigen Reparaturen hinausgehenden Arbeiten durchgeführt werden. Modernisierungsmaßnahmen oder Erweiterungsbauten sind strikt untersagt.
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