Innenminister Rubalcaba (re.) und Regionalpräsident Rivero (li.) wurden sich einig über neue Zuständigkeiten und Zugangsrechte
Am 7. Februar trafen sich Alfredo Pérez Rubalcaba, Vizepräsident und Innenminister Spaniens, und Paulino Rivero, Präsident der Kanarischen Inseln, um die Kompetenzen der Kanarischen Polizei genauer festzulegen.
Danach stand fest, dass der regionale Körper in Zukunft neben der Verbesserung der Sicherheit in touristischen Gebieten in Zusammenarbeit mit der Lokalpolizei (das Wochenblatt berichtete) auch mit der Überstellung von Minderjährigen und der Überwachung schulangrenzender Gebiete betraut wird, allerdings immer in Abstimmung mit Nationalpolizei und Guardia Civil.
Des Weiteren vereinbarten Rubalcaba und Rivero den gegenseitigen Informationsaustausch. Folglich wird bald die Kanarische Polizei auf die Datenbanken von Nationalpolizei und Guardia Civil zugreifen und so an Informationen über Fingerabdrücke, Ausweisdaten, Kraftfahrzeuge, Verkehr und Anzeigen wegen häuslicher Gewalt gelangen können. Den nationalen Sicherheitsapparaten dagegen wird der Zugang zu den kanarischen Datenbanken über häusliche Gewalt und einstweilige Verfügungen ermöglicht werden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]