Höhere Hürden für Hypothekenvollstreckung


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Nach dem geplanten Immobilienkreditgesetz platzt eine Hypothek erst, wenn der Rückstand 3% bis 7% der Kreditsumme erreicht

Madrid – Die verschiedenen politischen Gruppen des spanischen Parlaments sind übereingekommen, die Höhe des Tilgungsrückstandes, ab der die Banken die Zwangsvollstreckung einer Hypothek einleiten können, heraufzusetzen. Sie haben sich auf einen Text geeinigt, der das neue Immobilienkreditgesetz (Ley de Crédito Inmobiliario) werden soll. Dieser Gesetzesentwurf muss noch vom Parlament verabschiedet und vom Senat bestätigt werden. Im Verlauf beider Prozesse können noch Änderungen eingebracht werden.

Aktuell liegt die Schwelle des Zahlungsausfalls bei drei Monatsraten, jedoch hat der Europäische Gerichtshof schon festgestellt, dass der Zahlungs­rückstand, ab dem eine vorzeitige Fälligkeit des Kredits eintritt, deutlich höher liegen müsste.

Das Gesetzesvorhaben war Ende 2017 durch den damaligen Wirtschaftsminister Luis de Guindos auf den Weg gebracht worden. In der Ursprungsversion war vorgesehen, dass eine Zwangsvollstreckung in der ersten Hälfte des Rückzahlungszeitraumes erst eingeleitet werden kann, wenn ein Rückstand von neun Raten oder zwei Prozent der Kreditsumme besteht, und in der zweiten Hälfte von zwölf Monatsraten oder vier Prozent. Zuletzt aber haben sich alle Parteien außer Podemos darauf geeinigt, zwölf Raten oder drei Prozent der ersten fünfzehn Raten oder sieben Prozent in der zweiten Hälfte anzusetzen. Allerdings entsprechen drei Prozent bei einem Hypothekendarlehen von beispielsweise 150.000 Euro sechs bis sieben Raten und nicht zwölf, sodass die Schwelle von zwölf Monaten nie zum Tragen käme. Deshalb fordert Podemos, die Schwelle von drei auf zehn Prozent der Kreditsumme heraufzusetzen. Die Banken sind nicht begeistert von den Plänen der Regierung und drohen damit, dass das Gesetz die Verfügbarkeit von Krediten einschränken würde.

Geringere Verzugszinsen

Für die Höhe der Verzugszinsen gab es bisher keine Regelung, und es war nicht ungewöhnlich, dass diese bis zu 25% erreichten. Solche Zinssätze werden vom Obersten Gerichtshof als überzogen beurteilt. Die Richter erklärten, dass der Verzugszins nicht mehr als 2% zuzüglich zur regulären Verzinsung des Kredits betragen dürfe. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. De Guindos hatte diesen Zins jedoch deutlich höher angesetzt. In dem aktuellen Gesetzesentwurf wurde er nun durch PP, PSOE und PDeCAT auf 3% festgelegt, immerhin noch ein Prozent höher als der Oberste Gerichtshof empfiehlt. Ciudadanos fordert dagegen, auf 2% herunterzugehen, und auch Podemos lehnt die 3% ab.

Des Weiteren erklärt der neue Gesetzestext alle Produkte, die zusammen mit der Hypothek angeboten werden, für nichtig, die nicht den Kriterien der Spanischen Zentralbank entsprechen und die den Kunden nicht begünstigen. Kreditversicherungen und ähnliche Produkte, die den Kredit absichern, bleiben aber gestattet.

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