Wochenblatt – Leserservice
Auch wer keinen Wohnsitz mehr in der Bundesrepublik Deutschland hat, kann an den Wahlen zum Deutschen Bundestag teilnehmen, die am 27. September 2009 stattfinden.
Allerdings muss er sich in die Wähler-liste der Gemeinde eintragen lassen, in der er seinen letzten Wohnsitz hatte.
Die Bundeswahlordnung besagt: „Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Angabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben“.
Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich. Der Antrag sollte frühestmöglich gestellt werden. Er muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte enthält keine besondere Benachrichtigung. Ihm werden – bei möglichst früher Anmeldung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. einen Monat vor dem Wahltag übersandt.
Antragsformulare zur Eintragung ins Wählerverzeichnis stehen beim Wochenblatt ab sofort zur Verfügung.
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