Die Mitarbeiter von Thomas Cook auf den Balearen kämpfen um ihr Recht
Palma de Mallorca – Bei den Mitarbeitern des in Konkurs gegangenen Reiseveranstalters Thomas Cook auf Mallorca liegen die Nerven blank. Sie warten darauf, dass der Konkursverwalter ihre Arbeitssituation klärt, doch dieser Prozess zieht sich in die Länge. Obwohl nach der Einstellung des Geschäftsbetriebes an ihrem Arbeitspatz nichts mehr zu tun ist, müssen sie seit fast zwei Monaten jeden Tag erscheinen und sich während der Arbeitszeit dort aufhalten. Arbeitslosenunterstützung können sie ohne die Papiere, welche die Auflösung des Angestelltenverhältnisses dokumentieren, nicht beantragen, aber auch das Gehalt erhalten sie verspätet und nur in Teilbeträgen. Aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen können sie sich ebenfalls nicht, weil sie dann auf ihre Rechte und die Abfindungen, die in bis zu 20-jähriger Unternehmenszugehörigkeit erworben wurden, verzichten müssten. Einige wenige, welche die Chance hatten, eine andere Arbeitsstelle anzutreten, haben dies dennoch getan, um nicht auch noch im Privatleben in Schwierigkeiten zu kommen und beispielsweise mit der Hypothek in Verzug zu geraten.
Nun demonstrieren die Arbeitnehmer einmal wöchentlich vor dem Sitz von Thomas Cook auf den Balearen im Gewerbegebiet Son Valentí in Palma. Sie fordern von der Konkursverwaltung eine schnellere Abwicklung der Beschäftigungsverhältnisse, um sich auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle machen zu können, ohne ihre bisherigen Ansprüche dadurch zu verlieren. Zumindest wollen sie erreichen, dass man ihnen eine Erlaubnis erteilt, nicht mehr an ihrem verödeten Arbeitsplatz ausharren zu müssen, sodass sie Zeit gewinnen, um ihre berufliche Existenz wieder aufzubauen.
Die Vertreter der Belegschaft, die damit betraut sind, die Bedingungen für die Auslösung der Arbeitsverhältnisse mit auszuhandeln, nehmen fast rund um die Uhr an Sitzungen der Konkursverwaltung teil, um auf eine Lösung hinzuwirken, welche die Rechte der Arbeitnehmer respektiert.
Die Balearen-Regierung hat im vorliegenden Fall die Möglichkeit, den von der Pleite betroffenen Arbeitnehmern eine vorübergehende finanzielle Unterstützung von bis zu 500 Euro monatlich zu gewähren. Dies wurde in die Wege geleitet, und ein Großteil der Arbeitnehmer hat diese beantragt. Rund zwei Dritteln der Belegschaft wurde die Hilfe bereits zuerkannt und erste Auszahlungen angewiesen.