Ehrendoktorwürde für ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichts


María Emilia Casas, Jura-Professorin und ehemalige Verfassungs­gerichtspräsiden­tin, darf sich nun Doktor Honoris Causa der Universität Las Palmas nennen. Foto: efe

Der Doktor Honoris Causa der Universität Gran Canaria wurde bisher nur an zwei weitere Frauen verliehen

Gran Canaria – Die Universität Las Palmas de Gran Canaria (ULPGC) hat der Professorin María Emilia Casas die Ehrendoktorwürde verliehen. Die Juristin war von 2004 bis 2011 Präsidentin des Spanischen Verfassungsgerichtes. Casas hat sich in ihrer Karriere vor allem durch ihren Beitrag zur Gleichberechtigung der Frau und zum Arbeitsrecht hervorgetan und dazu verschiedene bahnbrechende Urteile gesprochen. Dies hob auch der ehemalige spanische Kultusminister, Alt-Kanarenpräsident und spätere Volksanwalt Jerónimo Saavedra hervor, der die Laudatio hielt.
Emilia Casas ist erst die dritte Frau, deren Bild die Tafel der nun 41 Ehrendoktoren der Universität Las Palmas ziert. Der Titel Doctor Honoris Causa wird von der ULPGC an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihren Beitrag zu Wissenschaft, Fortschritt, Kultur oder Kunst verliehen, die wissenschaftliche oder persönliche Beziehungen zu der Universität oder besondere gesellschaftliche Relevanz bewiesen haben. Der Rektor Rafael Robaina erklärte in seiner Rede, dass die Universität mit dieser Ernennung begonnen habe, das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern in der männlich dominierten Liste der Ehrendoktoren abzubauen, und so auch dem Plan zur Gleichstellung, den die ULPGC im Jahr 2016 verabschiedet hat, Rechnung zu tragen. Am Rande des Festaktes ließ der Rektor durchblicken, dass die Universität Las Palmas weitere Frauen für die Verleihung der Ehrendoktorwürde auswählen wird.
Casas drückte in ihrer Dankesrede die Hoffnung aus, sich der Ehre des Titels würdig zu erweisen.

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