Rentner mit einem Jahreseinkommen von weniger als 18.000 Euro sind von der Zuzahlung praktisch befreit
Kanarische Inseln – Seit dem 1. Januar mussten auch Rentner mit einem Jahreseinkommen von weniger als 18.000 Euro wieder die Arzneimittelzuzahlung von bis zu maximal 8,23 Euro im Monat leisten, nachdem die Übernahme durch die Regionalverwaltung ausgelaufen war. Knapp 70% der auf den Kanarischen Inseln lebenden Rentner waren betroffen (das Wochenblatt berichtete). Am 16. Januar hat die Regionalregierung nun eine Neuauflage des Dekrets zur Übernahme dieser Kosten beschlossen.
Demnach übernimmt die Region die Arzneimittelzuzahlung für die 298.000 Rentner mit geringem Einkommen, bis die neue Zentralregierung – wie angekündigt – die Zuzahlungspflicht komplett abschafft.
Das Dekret ist am 18. Januar und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten.
Den betroffenen Rentnern, die bereits eine Arzneimittelzuzahlung leisten mussten, sollen die entsprechenden Beträge zurückerstattet werden.
Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Apotheken, die sich eine Frist erbeten haben, um sich logistisch auf die Erstattung einstellen zu können.
Die Rückforderung der seit dem 1. Januar geleisteten Zuzahlung soll in jeder Apotheke gestellt werden können.
Die Regionalregierung will in Kürze nähere Informationen zur Vorgehensweise und Frist für die Rückforderung bekannt geben.