Auf Mallorca und Ibiza gelten ab jetzt strengere Regeln für den Alkoholkonsum
Balearen – Die Regionalregierung der Balearischen Inseln hat eine Gesetzesverordnung verabschiedet, die dem exzessiven Partytourismus Einhalt gebieten soll. Sie gilt zunächst für fünf Jahre und betrifft gezielt zwei Partymeilen auf Mallorca – Arenal und Magaluf – und eine auf Ibiza – West End de Sant Antoni. Ab sofort bleiben dort Geschäfte, die Alkohol verkaufen zwischen 21.30 und 8.00 Uhr geschlossen. Das sogenannte pubcrawling (exzessive Kneipentouren), Werbung für alkoholische Getränke, All-You-Can-Drink-Angebote, Happy Hour etc. sind verboten.
Außerdem untersagt das Dekret überall und auf allen Inseln das sogenannte Balconing, das Springen aus Fenstern und Balkonen in den Hotelpool oder auf andere Balkone. Jeden Sommer sterben auf Mallorca mehrere jugendliche Urlauber, vornehmlich aus Großbritannien, weil sie schwer angetrunken von oberen Hotelstockwerken fallen oder springen.
Wer dies tut oder erlaubt, so stellt die Balearenregierung in einer Verlautbarung klar, wird umgehend des Hotels verwiesen und mit einem hohen Bußgeld belegt. Handlungen, die das Leben und die Gesundheit gefährden, werden als schwere Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit Strafgeldern zwischen 6.001 und 60.000 Euro belegt.
Sehr schwere Ordungswidrigkeiten sind u.a. Angebote organisierter Sauftouren, All-You-Can-Drink und sonstige alko- holische Sonderangebote, Alkoholverkauf an Schwangere oder Kinder und in Automaten. Solches Tun wird mit Strafgeldern zwischen 60.001 und 600.000 Euro geahndet. Außerdem kann das betreffende Lokal für bis zu drei Jahre stillgelegt werden.