Die 2012 reformierte Regelung erlaubte es, Arbeitnehmer trotz nachweislicher Erkrankung zu kündigen
Madrid – Die neue spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz schafft als eine ihrer ersten Amtshandlungen die Möglichkeit der rechtmäßigen Kündigung trotz medizinisch nachgewiesener Erkrankung per Ge- setzesverordnung ab. Eine solche, im Ministerrat beschlossene Verordnung tritt sofort in Kraft und wird erst im Nachhinein vom Parlament geprüft.
Bisher konnte einem Arbeitnehmer, wenn er 20% der Werktage innerhalb von zwei Monaten sowie von 5% in den vorangegangenen zwölf Monaten oder aber 25% innerhalb von vier Monaten gefehlt hat, rechtmäßig gekündigt werden – das heißt mit einer geringeren Abfindung (20 Arbeitstage pro Jahr Betriebszugehörigkeit, maximal ein Jahresgehalt) als bei einer unrechtmäßigen Kündigung (33 Arbeitstage pro Jahr Betriebszugehörigkeit, maximal zwei Jahresgehälter).
Diese Regelung gibt es in Spanien schon seit Jahrzehnten. Doch musste bis zur Arbeitsrechtsreform von 2012 noch ein weiteres Kriterium erfüllt sein: Der Krankenstand der gesamten Belegschaft des betreffenden Betriebes musste über 2,5% liegen. Dieser Schritt, die Kündigung im Krankheitsfall zu individualisieren, rief großen Protest vonseiten der Gewerkschaften hervor.
Im Oktober letzten Jahres wurde die Regelung durch das Verfassungsgericht gestützt, das urteilte, dieser Punkt der Arbeitsrechtsreform sei legal, und zur Begründung die unternehmerische Freiheit und den Schutz der Produktivität ins Feld führte. Dagegen versprachen die Parteien, die aktuell die Regierung stellen, in den Tagen vor der Wahl vom 10. November 2019, diese Regelung abzuschaffen. Ein Wahlversprechen, welches durch Yolanda Díaz (Unidas Podemos) nun erfüllt wird.